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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Februar 2022

Koalitionsvertrag 2021-2025

Koalitionsvertrag 2021-2025

Überblick über steuerliche Änderungsvorhaben ab 2022

Coronabedingte Steuererleichterungen verlängert

Coronabedingte Steuererleichterungen verlängert

Finanzverwaltung verlängert Sonderregelungen bis Ende 2022

Die Selbstanzeige – Strafbefreiung mit Tücken

Die Selbstanzeige – Strafbefreiung mit Tücken

Grundsätze bei der Nacherklärung hinterzogener steuerpflichtiger Einkünfte

Globalbeiträge an ausländische Sozialversicherungsträger

Globalbeiträge an ausländische Sozialversicherungsträger

Neue Aufteilungsprozentsätze ab 2022

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Zuschusspflichten des Arbeitgebers ab 2022

Stärkung der Verbraucherrechte ab 2022

Stärkung der Verbraucherrechte ab 2022

Neue umfassendere Gewährleistungsrechte für den Verbrauchsgüterkauf

Mieterabfindungen steuerlich abschreiben

Mieterabfindungen steuerlich abschreiben

Steuerliche Geltendmachung von Mieterabfindungen im Rahmen von Renovierungsarbeiten

Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 verlängert

Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 verlängert

Arbeitgeberpflichten Rund um das Homeoffice ihrer Mitarbeiter


Globalbeiträge an ausländische Sozialversicherungsträger

Illustration

Globalbeiträge

In Deutschland steuerpflichtige Arbeitnehmer zahlen in vielen EU-Ländern, in denen sie beschäftigt sind, sogenannte einheitliche Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge). Diese umfassen sowohl die Krankenversicherungsbeiträge, als auch die Rentenversicherungsbeiträge und sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Neue Aufteilungssätze

Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte mit dem Schreiben vom 19.11.2021 (Az. IV C 3 - S 2221/20/10002 :003) die ab 2022 geltenden Aufteilungsprozentsätze für die Länder Malta, Zypern, Norwegen, Portugal, Spanien, Belgien, Irland und Lettland. Darin enthalten sind auch die jeweiligen Prozentsätze für die Höchstbetragsberechnung des Arbeitgeberanteils.

Beispiel Belgien

Steuerpflichtige, die in Belgien der Sozialversicherungspflicht unterliegen, können aus dem Globalbeitrag einen Anteil von 52,25 % als Altersvorsorgeaufwendungen, einen Anteil von 39,33 % als Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung sowie 8,43 % für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen (Die Abweichung in der Summe beruht auf der Rundung der Einzelwerte.). Für die Höchstbetragsberechnung ist ein Arbeitgeberanteil von 99,62 % anzusetzen.

Stand: 26. Januar 2022

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

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