Arbeitszimmer: Kein Veräußerungsgewinn
Verkauf von Arbeitszimmer im selbst genutzten Wohnheim steuerfrei
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Shuttlebus zum Betriebsfest
Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs
Renten steigen um 3,22 % bzw. 3,37 %
Betrieblich genutzte Software stellt ein immaterielles Wirtschaftsgut dar.
Die Finanzverwaltung war bisher der Auffassung, dass in solchen Fällen der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % zu verrechnen ist.
Der Entwurf wurde von der Bundesregierung am 9.5.2018 beschlossen. Das Gesetz soll bereits ab 1.11.2018 gelten.
Die gesetzlichen Sozialversicherungsrenten werden alljährlich auf Basis der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen angepasst. Für 2018 beträgt die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung 2,93 % in den alten Ländern und 3,06 % in den neuen Ländern. Unter Berücksichtigung weiterer Faktoren ergeben sich zum 1.7.2018 folgende Rentenanpassungen: In den alten Bundesländern steigen die Renten um 3,22 %, in den neuen Bundesländern um 3,37 %. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 95,8 % (bisher 95,7 %) des aktuellen Rentenwerts West.
Stand: 27. Juni 2018
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