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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2021

Besteuerung der Renteneinkünfte

Besteuerung der Renteneinkünfte

Zwei neue BFH-Urteile

Mindestlohn ab 1.7.2021

Mindestlohn ab 1.7.2021

Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung

Fahrtenbuch versus Pauschalbesteuerung bei E-Autos

Fahrtenbuch versus Pauschalbesteuerung bei E-Autos

Ein-Prozent-Regel und Steuervorteile für Elektro-PKW

Steueroasen-Abwehrgesetz beschlossen

Steueroasen-Abwehrgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 31.3.2021 den Entwurf eines „Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze“ beschlossen.

Keine Kilometersätze bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Günstigerprüfung auch nachträglich möglich

Günstigerprüfung auch nachträglich möglich

Zeitlich unbefristete Antragstellung

Abgabetermine Einkommensteuererklärung 2020

Abgabetermine Einkommensteuererklärung 2020

Verlängerung der Abgabefristen


Abgabetermine Einkommensteuererklärung 2020

Illustration

Verlängerung der Abgabefristen

Angesichts der hohen Zusatzbelastungen durch die Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2020 verlängert. Die Abgabefrist für nicht beratene Steuerpflichtige (sogenannte „Selbstabgeber“) wird um drei Monate verlängert und endet anstelle des 31.7.2021 nun erst am 31.10.2021. Für durch Steuerberater angefertigte und abgegebene Einkommensteuererklärungen 2020 räumt die Finanzverwaltung ebenfalls eine Verlängerung der Abgabefrist um drei Monate ein. Abgabetermin ist hier anstelle des 28.2.2022 nunmehr der 31.5.2022. Bis zu diesen Terminen wird kein Verspätungszuschlag erhoben und es fallen auch keine Zinsen auf die Steuernachforderungen an.

Stand: 29. Juni 2021

Bild: rogerphoto - stock.adobe.com

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