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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juni 2022

Grundsteuerreform 2022

Grundsteuerreform 2022

Ab dem 1.7.2022 müssen Grundbesitzer, Erbbauberechtigte und Land- und Forstwirte Feststellungserklärungen für die Berechnung der neuen Grundsteuerwerte zum 1.1.2022 abgeben.

Transparenzregister

Transparenzregister

Für GmbHs endet die Übergangsfrist für die Bekanntgabe der Anteilseigner (wirtschaftlich Berechtigten) Ende Juni.

Steuererklärungsfristen 2020-2022

Steuererklärungsfristen 2020-2022

Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält in seiner Entwurfsfassung für durch Steuerberater angefertigte Jahressteuererklärungen 2020 eine weitere Fristverlängerung.

KfW-Förderungen im Überblick

KfW-Förderungen im Überblick

Übersicht über die Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen durch die staatseigene KfW-Förderbank.

Richtsatzsammlung: Zahlen im Rahmen?

Richtsatzsammlung: Zahlen im Rahmen?

Mit Schreiben vom 20.12.2021 (IV A 8-S1544/19/10001:003) veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) die Richtsatzsammlung 2020.

Kaufkraftzuschläge 2022

Kaufkraftzuschläge 2022

Neues BMF-Schreiben zum steuerfreien Kaufkraftzuschlag

Stundenzettel bei Minijobbern

Stundenzettel bei Minijobbern

Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen für jeden Minijobber innerhalb von sieben Tagen Beginn, Ende und Dauer der Arbeit erfassen.

Abgeltungsteuer auf dem Prüfstand

Abgeltungsteuer auf dem Prüfstand

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuern besteuert (sogenannte Abgeltungsteuer).


Stundenzettel bei Minijobbern

Illustration

Besondere Aufzeichnungspflichten für Minijobber

Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen für jeden Minijobber innerhalb von sieben Tagen Beginn, Ende und Dauer der Arbeit erfassen. Aufzeichnungspflichtig sind auch Krankheits- und Urlaubstage. Die Arbeitszeiterfassung ist nicht an eine besondere Form gebunden und muss auch nicht elektronisch erfolgen (BT-Drucks. 19/6686).

Rechtsgrundlage

Die Aufzeichnungspflichten ergeben sich aus dem Mindestlohngesetz (§ 17 MiLoG). Sie gelten für alle Arbeitgeber und nicht nur für Angehörige der besonderen Branchen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Bei Familienangehörigen entfallen die Aufzeichnungspflichten im Regelfall. Bei einer GmbH kommt es auf das Verwandtschaftsverhältnis bzw. auf die Beziehung des Geschäftsführers an. Für die steuerliche Anerkennung eines Minijob-Verhältnisses sind Aufzeichnungen betreffend die Arbeitszeit, z. B. Stundenzettel, nicht zwingend erforderlich (BFH Urteil vom 18.11.2020, VI R 28/18 BStBl 2021 II S. 450).

Stand: 25. Mai 2022

Bild: Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

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