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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juni 2023

Grundsteuer-Bundesmodell verfassungswidrig?

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Bund der Steuerzahler kündigt Musterklagen an

Betriebsausgabenpauschalen 2023

Betriebsausgabenpauschalen 2023

Finanzverwaltung passt Betriebsausgabenpauschalen dem höheren Preisniveau an

Förderungen für klimafreundliches Heizen

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Neue Förderpläne der Bundesregierung für klimafreundliches Heizen

Bewertung von Erbbaugrundstücken nach JStG 2022

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Neue Bewertungsregelungen für Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke

Gewinne mit Kryptowährungen

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BFH bestätigt Steuerpflicht von Gewinnen aus Anschaffung und Veräußerung von Currency Token

Gesetzentwurf Mindeststeuergesetz

Gesetzentwurf Mindeststeuergesetz

Bundesregierung stellt Diskussionsentwurf für ein neues Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vor

Online gegen Steuersünder

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Warum das „Baden-Württemberg-Modell“ Schule macht

Höhere Freibeträge bei Erbschaftsteuer

Höhere Freibeträge bei Erbschaftsteuer

Wie höhere Erbschaft- und Schenkungsteuern infolge der hohen Immobilienbewertung mit höheren Freibeträgen abgefedert werden sollen


Gesetzentwurf Mindeststeuergesetz

Illustration

Globale Mindestbesteuerung

Im Oktober 2021 haben die Finanzminister der G20-Staaten das Konzept über eine globale Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen, ausgearbeitet von einer Expertengruppe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/OECD, endgültig angenommen und sich zur nationalen Umsetzung verpflichtet. Bei dem maßgeblichen Finanzministertreffen am 13.10.2021 in Washington schlossen sich 138 Mitglieder des sogenannten „Inclusive Framework on BEPS“ dem Mindeststeuervorhaben an.

Diskussionspapier

In Deutschland soll die sogenannte „Zweite Säule“ des Mindestbesteuerungsvorhabens (Höhe der Besteuerung) in einem gesonderten „Mindeststeuergesetz“ (MinStG) umgesetzt werden. Hierzu hat das Bundesfinanzministerium im März 2023 einen Diskussionsentwurf für ein entsprechendes „Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz“ (MinBestRL-UmsG) veröffentlicht. Das 242-seitige Dokument enthält u. a. Regelungen zur Steuerpflicht, zu den Primär- und Sekundärergänzungssteuerregelungen sowie zur Ermittlung der angepassten erfassten Steuern.

Inkrafttreten

Die EU-Vorgaben aus der Mindestbesteuerungsrichtlinie müssen bis 31.12.2023 umgesetzt werden. Die Regelungen aus dem Mindeststeuergesetz treten für Geschäftsjahre in Kraft, die nach dem 30.12.2023 beginnen. Die Vorschriften betreffend der Sekundärergänzungssteuerregelung gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 30.12.2024 beginnen.

Stand: 29. Mai 2023

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

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