Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe März 2020

Erstausbildungskosten sind keine Werbungskosten

Erstausbildungskosten sind keine Werbungskosten

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Energetische Sanierungsmaßnahmen

Energetische Sanierungsmaßnahmen

Neue Verordnung der Bundesregierung

Über- und Minusstunden im Jahresabschluss 2019

Über- und Minusstunden im Jahresabschluss 2019

Rückstellungen für geleistete Überstunden

Fahrräder für die Mitarbeiter

Fahrräder für die Mitarbeiter

Neue gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden

Beschäftigung EU-Ausländer

Beschäftigung EU-Ausländer

Kinderfreibeträge und Lohnsteuerklassen

Verpflegungsaufwendungen

Verpflegungsaufwendungen

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Verpflegungspauschalen ab 2020 angehoben.

Betriebsvorrichtungen gesondert betrachten

Betriebsvorrichtungen gesondert betrachten

Als Betriebsvorrichtungen bezeichnet werden „Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören“.

Ortsübliche Vergleichsmiete

Ortsübliche Vergleichsmiete

Die ortsübliche Vergleichsmiete dient u. a. als Bezugsgröße für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen und für Neuvertragsmieten im Rahmen der Mietpreisbremseregelung.

Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?

Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?

Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden.

Coronavirus: Welche betrieblichen Maßnahmen sind notwendig?
Coronavirus: Welche Finanzhilfen und Steuererleichterungen gibt es für Unternehmen?
Coronavirus: Welche Erleichterungen gibt es für Unternehmen?

Ortsübliche Vergleichsmiete

Illustration

Mieterhöhungen

Die ortsübliche Vergleichsmiete dient u. a. als Bezugsgröße für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen und für Neuvertragsmieten im Rahmen der Mietpreisbremseregelung. Bemessungsgrundlage war bisher der in derselben Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum innerhalb der letzten vier Jahren erzielte übliche Mietpreis. Dieser Betrachtungszeitraum soll nun auf sechs Jahre verlängert werden.

Gesetzesinitiative

Der Bundesrat hat hierzu am 20.12.2019 einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete beschlossen (BR-Drucks. 664/19 (Beschluss), Grunddrucksache BR-Drucks. 664/19). Ziel der Gesetzesinitiative ist, Schwankungen auf dem Markt für Mietwohnungen besser aufzufangen, um so den Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete zu verringern.

Stand: 25. Februar 2020

Bild: Imillian - Fotolia.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953