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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Mai 2021

Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021

Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021

Anhebung der Aufwandsentschädigungspauschalen

Steuerliche Coronahilfen verlängert
Corona-Infektion am Arbeitsplatz

Corona-Infektion am Arbeitsplatz

Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert
KfW-Sonderkredite verlängert

KfW-Sonderkredite verlängert

Verlängerung bis 31.12.2021

Steuerveranlagung 2021: Wo Finanzämter genauer hinschauen

Steuerveranlagung 2021: Wo Finanzämter genauer hinschauen

Finanzämter geben Prüffelder für 2021 bekannt

Arbeitszimmer in Corona-Zeiten

Arbeitszimmer in Corona-Zeiten

Steht dem Arbeitnehmer Corona-bedingt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann dieser für sein Arbeitszimmer Aufwendungen bis zu € 1.250,00 im Jahr geltend machen.

Neue Bürger-Identifikationsnummer

Neue Bürger-Identifikationsnummer

Der Bundesrat hat am 5.3.2021 das Registermodernisierungsgesetz verabschiedet.


Steuerveranlagung 2021: Wo Finanzämter genauer hinschauen

Illustration

Liste der Prüffelder

Die meisten Finanzverwaltungen verraten nichts über ihre aktuellen Prüffelder. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen (NRW) verhält sich aber anders: Die zuständige Oberfinanzdirektion gibt alljährlich ihre Prüffelder bekannt.

Liebhaberei

Das zentrale NRW-Prüffeldthema für 2021 heißt „Liebhaberei“. Das soll heißen, dass die Finanzämter auf die Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit genauer hinschauen.

Dezentrale Prüffelder

Zusätzlich zum zentralen Prüfthema legen die einzelnen Finanzämter ihre eigenen dezentralen Prüffelder fest. Die Finanzämter Düsseldorf, Duisburg, Essen, Bergisch-Gladbach und Köln prüfen die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Mehrere Finanzämter prüfen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung besonders genau. Bei den Sonderausgaben genauer geprüft werden u. a. Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer sowie die Förderung eigengenutzter Baudenkmale nach § 10f Einkommensteuergesetz (EStG).

Anteile an Kapitalgesellschaften

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften stellen gewerbliche Einkünfte dar, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % beteiligt war. Der Gewinn muss dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Die Finanzämter sehen hier besonders genau hin, wenn solche Anteile übertragen werden, eine Kapitalherabsetzung beschlossen oder die Gesellschaft aufgelöst wird.

Stand: 27. April 2021

Bild: xyz+ - stock.adobe.com

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