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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe November 2018

Steuerförderung für Mietwohnungsneubau

Steuerförderung für Mietwohnungsneubau

Neue Sonderabschreibungen

Baukindergeld

Baukindergeld

Anträge seit 18.9.2018 möglich

Qualifizierungschancengesetz beschlossen

Qualifizierungschancengesetz beschlossen

Neuerungen in der Arbeitslosenversicherung

Neue Revisionsverfahren beim BFH

Neue Revisionsverfahren beim BFH

Neu veröffentlichte BFH-Liste

Besteuerungsrecht bei Dreieckssachverhalt

Besteuerungsrecht bei Dreieckssachverhalt

Besteuerungsrecht Deutschland

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2019

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2019

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 vorgelegt.

Aktienverluste steuerlich geltend machen

Aktienverluste steuerlich geltend machen

Der Bundesfinanzhof hat sich jetzt im Urteil vom 12.6.2018, VIII R 32/16 gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt

Fahrzeugwechsel

Fahrzeugwechsel

Das Bundesfinanzministerium hat zu Zweifelsfragen rund um die lohnsteuerliche Behandlung der Kfz-Überlassung an Mitarbeiter Stellung genommen


Qualifizierungschancengesetz beschlossen

Illustration

Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat im September das lange angekündigte Qualifizierungschancengesetz beschlossen. Kernpunkte des neuen Gesetzes sind unter anderem: Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags, erweiterter Schutz in der Arbeitslosenversicherung und bessere Weiterbildungsförderungen.

Arbeitslosenversicherungsbeitragssatz

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll zum 1.1.2019 von 3 % auf 2,5 % sinken. Dieser Beitragssatz soll bis Ende 2022 gelten. Dauerhaft wird der Beitragssatz per Gesetz um 0,4 % gesenkt, also von 3 % auf 2,6 %.

Versicherungsschutz

Künftig sollen mehr Beschäftigte Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Nach dem Gesetzentwurf sollen künftig diejenigen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen können, die innerhalb von 30 Monaten auf Versicherungszeiten von 12 Monaten kommen. Bislang gilt eine Mindestversicherungszeit von 12 Monaten in den letzten 24 Monaten.

Fortbildung

Arbeitnehmer sollen Weiterbildungsmaßnahmen unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße erhalten, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben bzw. direkt vom Strukturwandel betroffen sind. Darüber hinaus werden die Förderleistungen verbessert: Künftig sollen neben der Zahlung von Weiterbildungskosten die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erweitert werden. Die Arbeitgeber sollen hier allerdings mitzahlen. Die Höhe ist abhängig von der Unternehmensgröße.

Stand: 29. Oktober 2018

Bild: vchalup - stock.adobe.com

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