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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe November 2018

Steuerförderung für Mietwohnungsneubau

Steuerförderung für Mietwohnungsneubau

Neue Sonderabschreibungen

Baukindergeld

Baukindergeld

Anträge seit 18.9.2018 möglich

Qualifizierungschancengesetz beschlossen

Qualifizierungschancengesetz beschlossen

Neuerungen in der Arbeitslosenversicherung

Neue Revisionsverfahren beim BFH

Neue Revisionsverfahren beim BFH

Neu veröffentlichte BFH-Liste

Besteuerungsrecht bei Dreieckssachverhalt

Besteuerungsrecht bei Dreieckssachverhalt

Besteuerungsrecht Deutschland

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2019

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2019

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 vorgelegt.

Aktienverluste steuerlich geltend machen

Aktienverluste steuerlich geltend machen

Der Bundesfinanzhof hat sich jetzt im Urteil vom 12.6.2018, VIII R 32/16 gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt

Fahrzeugwechsel

Fahrzeugwechsel

Das Bundesfinanzministerium hat zu Zweifelsfragen rund um die lohnsteuerliche Behandlung der Kfz-Überlassung an Mitarbeiter Stellung genommen


Baukindergeld

Illustration

Wohneigentum

Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren können seit September 2018 Baukindergeld beantragen. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu € 75.000,00 pro Jahr und € 15.000,00 pro Kind. Bei einem Kind beträgt somit das maximale zu versteuernde Einkommen € 90.000,00.

Höhe

Der Zuschuss beträgt € 1.200,00 pro Kind und Jahr und wird über 10 Jahre ausgezahlt. Somit erhält eine Familie mit einem Kind insgesamt € 12.000,00, eine Familie mit 2 Kindern € 24.000,00 vom Staat. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um € 12.000,00. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab 1.1.2018. Voraussetzung ist eine Anschaffung von Neu- bzw. Bestandsimmobilien in der Zeit vom 1.1.2018 bis 31.12.2020.

Antragstellung

Anträge nimmt ausschließlich die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entgegen. Die Anträge können nur online gestellt werden unter der Webadresse: www.kfw.de. Die Antragsfrist beträgt 3 Monate nach Einzug in die Wohnung.

Stand: 29. Oktober 2018

Bild: S.Kobold - stock.adobe.com

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