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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe November 2023

Abschreibungen 2023/2024

Abschreibungen 2023/2024

Bundesregierung plant umfassende Erweiterungen bei den Abschreibungsmöglichkeiten

Bürokratieabbau IV

Bürokratieabbau IV

Bundesjustizministerium veröffentlicht Eckpunkte für weiteren Bürokratieabbau

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2024

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2024

Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich ab 2024

Private Vermögensverwaltung oder Gewerbebetrieb

Private Vermögensverwaltung oder Gewerbebetrieb

Abgrenzungskriterien zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit

Besteuerung eines gemischt genutzten Pkws

Besteuerung eines gemischt genutzten Pkws

Zuordnung eines unter 50 % betrieblich genutzten Kfz zum Betriebsvermögen will wohlüberlegt sein

Aktuelle Änderungen im DBA Österreich

Aktuelle Änderungen im DBA Österreich

Anpassung der DBA-Grenzgängerregelung an die neuen Homeofficezeiten

Sachbezugswerte 2024

Sachbezugswerte 2024

Welche Sachbezugswerte in 2024 gelten

Private Veräußerungsgeschäfte

Private Veräußerungsgeschäfte

Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte soll ab 2024 auf € 1.000,00 steigen


Sozialversicherungs-Rechengrößen 2024

Illustration

Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2024

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat den Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 vorgelegt. Die Verordnung legt die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für das neue Jahr fest. Berechnungsgrundlage ist die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmer im vorangegangenen Jahr 2022. Die Rechengrößen werden nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung angepasst. Nachdem die Lohnsteigerungen 2022 besonders hoch waren, steigen auch die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen deutlich an.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) für 2024 beträgt nach dem Entwurf € 7.550,00/Monat bzw.

€ 90.600,00/Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost wird auf € 7.450,00/Monat bzw. € 89.400,00/Jahr angehoben.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die bundeseinheitlich geltende Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt für 2024 voraussichtlich € 69.300,00/Jahr bzw. € 5.775,00 monatlich. Die ebenfalls bundeseinheitlich geltende Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2024 wird nach dem Entwurf auf € 62.100,00/Jahr bzw. 5.175,00 monatlich festgelegt.

Stand: 25. Oktober 2023

Bild: Dilok - stock.adobe.com

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