Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen auf Aufmerksamkeiten beschränkt
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen auf Aufmerksamkeiten beschränkt
Befreiung von der Gewerbeanmeldepflicht für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen
Finanzgericht billigt Werbungskostenabzug für Umzugskosten in größere Wohnung für Homeoffice-Tätigkeiten ohne Fahrzeitverkürzung
Steuerförderung zusätzlicher Vorsorgeaufwendungen zur Einkommenssicherung im Alter
Stellplatz- und Garagenkosten als sonstige Mehraufwendungen unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar
Spind und Schließfach in Gemeinschaftsräumen genügt zur Begründung einer Betriebsstätte
Einlage in eine Kapitalgesellschaft als freigebige Zuwendung
Städte und Gemeinden haben 2022 so viel Gewerbesteuern eingenommen wie noch nie
Gewerbetreibende mit einem Gewerbebetrieb mit Sitz im Inland müssen an die Gemeinden Gewerbesteuern entrichten (§§ 1, 2 Gewerbesteuergesetz/ GewStG). Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, ermittelt nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und bereinigt um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 7,8,9 GewStG).
In 2022 nahmen die Gemeinden Gewerbesteuern in Höhe von rund € 70,2 Mrd. ein. Dies ist ein Plus von rund € 9,1 Mrd. oder 4,9 % gegenüber 2021, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Mit den € 70,2 Mrd. wurde ein neuer Rekordstand erreicht. Den höchsten Anstieg verbuchte dabei das Land Sachsen-Anhalt mit 34,8 %. Brandenburg erlitt als einziges Land einen Rückgang (3,8 %).
Stand: 27. September 2023
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