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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe September 2018

Jahressteuergesetz 2018

Jahressteuergesetz 2018

Geplante Änderungen im Überblick

Ehrenamtliche und Familien steuerlich entlasten

Ehrenamtliche und Familien steuerlich entlasten

Reformpläne des Landes Nordrhein-Westfalen

Was bedeutet EBIT, EBITDA oder EBITDASO?

Was bedeutet EBIT, EBITDA oder EBITDASO?

Bilanz-Berichtssaison 2018: Wichtige Bilanzkennzahlen

Selbstanzeige-Programm der USA endet

Selbstanzeige-Programm der USA endet

OVDP-Programm endet am 28.9.2018

Zinssatz für Steuernachzahlungen

Zinssatz für Steuernachzahlungen

Zinssatzhalbierung geplant

Rundfunkgebühr Zweitwohnung

Rundfunkgebühr Zweitwohnung

Das BVerfG hat auch betont, dass Inhaber mehrerer Wohnungen nicht zwei- oder mehrfach mit den vollen Rundfunkgebühren belastet werden dürfen.

Steueranrechnung ausländischer Quellensteuern

Steueranrechnung ausländischer Quellensteuern

In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalanleger unterliegen mit ihrem Welteinkommen der deutschen Steuerpflicht.

Elektroautos als Dienstwagen

Elektroautos als Dienstwagen

Im JStG 2018 ist ferner eine Neufassung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehen.


Elektroautos als Dienstwagen

Illustration

Privatnutzung von Elektrodienstfahrzeugen

Im JStG 2018 ist ferner eine Neufassung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehen. Damit soll die im Koalitionsvertrag beschlossene Maßnahme zur Förderung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen umgesetzt werden. Die große Koalition erwartet eine Belebung der weiterhin schleppenden Nachfrage nach E-Autos. Umweltverbände kritisieren, dass die Förderung auch für schwere und umweltschädliche Hybridfahrzeuge gelte.

Halber Prozentsatz

Wer ein Elektroauto oder ein Hybridfahrzeug steuerlich als Dienstwagen behandelt und darüber hinaus privat sowie für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder ggf. auch für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nutzt, soll künftig nur 0,5 % anstelle der geltenden 1 % des inländischen Bruttolistenpreises als privaten Nutzungsvorteil versteuern müssen. Die Neuregelung gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden.

Stand: 27. August 2018

Bild: Minerva Studio - stock.adobe.com

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