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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Dezember 2018

Weihnachtsfeier

Weihnachtsfeier

Absagen gehen nicht zu Lasten der Kollegen

Tantieme im Dezember versteuern

Tantieme im Dezember versteuern

Fiktiver Zufluss zum Fälligkeitszeitpunkt

Private PKW-Nutzung

Private PKW-Nutzung

1%-Pauschale auch bei weniger als 15 Fahrten

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung

Zusammenlebende Ehegatten am Beschäftigungsort

Brexit-Steuerbegleitgesetz

Brexit-Steuerbegleitgesetz

Austritt Großbritanniens in 2019

Was zum 31.12.2018 vernichtet werden kann

Was zum 31.12.2018 vernichtet werden kann

Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist.

Umzugskosten für Mitarbeiter steuerfrei übernehmen

Umzugskosten für Mitarbeiter steuerfrei übernehmen

Muss der Arbeitnehmer berufsbedingt umziehen, übernimmt der Arbeitgeber oftmals die Umzugskosten.

Versichertenentlastungsgesetz

Versichertenentlastungsgesetz

Mit dem neuen Versichertenentlastungsgesetz soll ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge wieder eingeführt werden


Versichertenentlastungsgesetz

Illustration

Paritätische Krankenversicherungsbeiträge

Mit dem neuen Versichertenentlastungsgesetz (BT-Drucks. 19/4454) soll ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge wieder eingeführt werden. Dies bedeutet, dass der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen erheben, wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen ist.

Absenkung des Mindestbeitrags

Darüber hinaus soll der Mindestbeitrag ab 2019 auf rund € 171,00 halbiert werden. Damit sollen kleinere Selbstständige entlastet werden, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern wollen.

Gesetzlicher Beitragssatz

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt 2019 unverändert bei 14,6 %. Unabhängig davon sollen die Krankenkassen mit dem neuen Gesetz verpflichtet werden, hohe Rücklagen abzubauen. Krankenkassen mit zu hohen Rücklagen dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben.

Stand: 27. November 2018

Bild: Sebastian Duda - Fotolia.com

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