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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Dezember 2018

Weihnachtsfeier

Weihnachtsfeier

Absagen gehen nicht zu Lasten der Kollegen

Tantieme im Dezember versteuern

Tantieme im Dezember versteuern

Fiktiver Zufluss zum Fälligkeitszeitpunkt

Private PKW-Nutzung

Private PKW-Nutzung

1%-Pauschale auch bei weniger als 15 Fahrten

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung

Zusammenlebende Ehegatten am Beschäftigungsort

Brexit-Steuerbegleitgesetz

Brexit-Steuerbegleitgesetz

Austritt Großbritanniens in 2019

Was zum 31.12.2018 vernichtet werden kann

Was zum 31.12.2018 vernichtet werden kann

Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist.

Umzugskosten für Mitarbeiter steuerfrei übernehmen

Umzugskosten für Mitarbeiter steuerfrei übernehmen

Muss der Arbeitnehmer berufsbedingt umziehen, übernimmt der Arbeitgeber oftmals die Umzugskosten.

Versichertenentlastungsgesetz

Versichertenentlastungsgesetz

Mit dem neuen Versichertenentlastungsgesetz soll ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge wieder eingeführt werden


Private PKW-Nutzung

Illustration

Der Fall

Eine Steuerberaterin war als freie Mitarbeiterin in den Kanzleiräumen eines Kollegen tätig. Dabei unternahm sie in dem betreffenden Kalenderjahr lediglich 85 Fahrten zwischen Wohnung und der Kanzlei des Kollegen. Ein Fahrtenbuch führte sie nicht. Für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteiles für die Kanzleifahrten setzte die Steuerberaterin nicht den gesetzlichen Faktor von 0,03 % des Listenpreises, multipliziert mit der Kilometeranzahl für die einfache Wegstrecke, an, sondern versteuerte nur 0,002 % des Listenpreises, multipliziert mit den gefahrenen Tagen und den Entfernungskilometern.

Urteil des BFH

Der BFH ließ diese abweichende Berechnung nicht zu (Urteil vom 12.6.2018, VIII R 14/15, veröffentlicht am 8.10.2018). Für eine fahrtenbezogene Ermittlung lässt das Gesetz keinen Raum, so der BFH. Die Berechnung des privaten Nutzungsanteiles für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist mit dem Faktor „0,03 %“ des Listenpreises je Kalendermonat und Entfernungskilometer anzusetzen, unabhängig von der Anzahl der getätigten Fahrten. Die Führung eines Fahrtenbuches kann hier von Vorteil sein. Der Übergang von der Pauschalermittlung zum Fahrtenbuch ist jeweils zu Jahresanfang möglich.

Stand: 27. November 2018

Bild: Jakub Jirsák - Fotolia.com

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