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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Dezember 2019

Entbürokratisierung III

Entbürokratisierung III

Milliardenschwere Entlastung des Mittelstandes

Weihnachtsgeld für beherrschende GmbH-Gesellschafter

Weihnachtsgeld für beherrschende GmbH-Gesellschafter

Weihnachtsgeld rechtzeitig vereinbaren

Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember
Jahresabschluss 2019

Jahresabschluss 2019

Grundsatz der Wesentlichkeit beachten

Grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Referentenentwurf für Mitteilungspflichten

Was zum 31.12.2019 vernichtet werden kann

Was zum 31.12.2019 vernichtet werden kann

Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 Jahre aufbewahren.

Verlustbescheinigungen bei mehreren Wertpapierdepots

Verlustbescheinigungen bei mehreren Wertpapierdepots

Kapitalanleger, die mehrere Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken unterhalten, egal ob sich diese Depots im Inland oder im Ausland befinden, sollten stets zum Jahresende prüfen, ob in einem der Depots Verluste erwirtschaftet worden sind.

Winterdienst: Nicht für Minijobber

Winterdienst: Nicht für Minijobber

Streitig war die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung diverser Minijobber für den Räum- und Streudienst.


Winterdienst: Nicht für Minijobber

Illustration

Der Fall 

Streitig war die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung diverser Minijobber für den Räum- und Streudienst. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragte Mini-Jobber mit dem Winterdienst. Eine Wohnungseigentümerin klagte dagegen und wurde vom Amtsgericht Kirchhain bestätigt. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht (LG) Frankfurt/Main unterlag die Eigentümergemeinschaft.

Das Urteil

Das LG Frankfurt/Main sah die Beauftragung von Mini-Jobbern mit dem Winterdienst im Widerspruch zur ordnungsgemäßen Hausverwaltung. Begründung: Die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten sei nicht gewährleistet. Denn die beauftragten Mini-Jobber sind jeder für sich selbst gegenüber den Eigentümern verantwortlich. Hingegen würde nach Auffassung des Gerichts bei einem gewerblichen Unternehmen eine ordnungsgemäße Erfüllung des Winterdienstes gewährleistet sein. Denn der Unternehmensinhaber sei allein verantwortlich (Beschluss vom 15.3.2018, Az.: 2-13 S 184/16).

Stand: 27. November 2019

Bild: Stefan Demetz - Fotolia.com

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