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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Januar 2018

Neuerungen im Steuer- und Sozialrecht 2018

Neuerungen im Steuer- und Sozialrecht 2018

Rentenversicherungsbeitrag sinkt 2018

Gehaltsumwandlung oder Zuschuss?

Gehaltsumwandlung oder Zuschuss?

Zuschüsse nach Gehaltsverzicht steuerlich zulässig

Die betriebsnahe Veranlagung

Die betriebsnahe Veranlagung

Betriebsprüfung und betriebsnahe Veranlagung

Wegzug in die Schweiz

Wegzug in die Schweiz

Vorlage an den Europäischen Gerichtshof

Frühstücksgewährung durch den Arbeitgeber

Frühstücksgewährung durch den Arbeitgeber

Kaffee und trockene Brötchen

Neues Transparenzregister

Neues Transparenzregister

Am 26.6.2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten (BGBl I S 1822).

Geltendmachung von Verlusten aus Veräußerung wertloser Aktien

Geltendmachung von Verlusten aus Veräußerung wertloser Aktien

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören u. a. auch Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).

Bundesrechnungshof-Bericht 2017

Bundesrechnungshof-Bericht 2017

Der Bundesrechnungshof ist jene Institution, die nach der Bundeshaushaltsordnung die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes überwacht und dokumentiert.


Gehaltsumwandlung oder Zuschuss?

Illustration

Lohnsteuerpauschalierung

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bestimmte Zusatzleistungen gewähren, die vom Arbeitgeber mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % versteuert werden können. Beim Arbeitnehmer bleiben diese Zusatzleistungen dann lohnsteuerfrei. Die Lohnsteuerpauschalierung gilt u. a. für unentgeltlich oder verbilligt überlassene Datenverarbeitungsgeräte, für Zubehör und für einen Internetzugang. Wichtig ist, dass diese Leistungen „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gewährt werden (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 Einkommensteuergesetz-EStG).

Der Fall

Im Streitfall hatte ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unter anderem Zuschüsse für die Internetnutzung und zu Fahrtkosten gewährt. Dieser Zuschussgewährung ging ein entsprechender Gehaltsverzicht der Arbeitnehmer voraus. Der Arbeitgeber unterwarf diese Zuschüsse der Pauschalsteuer. Das Finanzamt akzeptierte das nicht. Die Zuschüsse wären nicht steuerbegünstigt, da sie nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wurden. Nach Auffassung der Finanzverwaltung lag eine Umwandlung des zuvor vereinbarten Arbeitsentgelts vor.

Urteil FG Münster

Das Finanzgericht (FG) Münster schloss sich der Auffassung des Arbeitgebers an und billigte die Pauschalbesteuerung (Urteil vom 28.6.2017, 6 K 2446/15). Weil die Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Zuschussgewährung auf Gehaltsteile verzichtet hatten, hatten diese keinen verbindlichen Rechtsanspruch auf die gezahlten Zuschüsse.

Revision

Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (BFH VI R 21/17).

Stand: 27. Dezember 2017

Bild: hin255 - fotolia.com

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