
Steuerfreies Jobticket für Pendler
Jahressteuergesetz 2018
Jahressteuergesetz 2018
Finanzausschuss lehnt Vorschlag ab
Revisionsverfahren vor dem BFH
Umsetzung der EU-Gutschein-Richtlinie
Erste Tätigkeitsstätte im Ausland
Als „kurzer Zeitraum“ gelten im Allgemeinen 10 Tage.
Eigene Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können unbeschränkt als Sonderausgaben abgezogen werden.
Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes aus dem Jahr 2014 wurde mit Wirkung ab 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt.
Der Solidaritätszuschlag wurde zunächst 1991 befristet für ein Jahr eingeführt. Die Mehreinnahmen sollten unter anderem zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit beitragen. Seit 1995 wird der Solidaritätszuschlag unbefristet zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit erhoben. Der Solidaritätszuschlag beträgt seit 1998 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer. In der Vergangenheit mehrten sich Stimmen, der Solidaritätszuschlag sei verfassungswidrig und müsse abgeschafft werden. Der Finanzausschuss lehnte jedoch in seiner Sitzung am 28.11.2018 entsprechende Vorstöße diverser Oppositionsparteien ab. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Zuschlag ab 2021 abzusenken.
Stand: 27. Dezember 2018
Informationsaustauschgesetz Steuervergünstigung Negativzinsen Steuerausweis Betriebs-PKW Betriebskosten Dreieckssachverhalt Ehrenamt Förderung Sonderausgabe Zuschuss Flüchtlingshilfe Miete Ehepartner Ruhezeiten Urlaubsanspruch Kirchensteuer Grenzgänger Feiertag XBRL-Format Umsatzgrenze Vorsteuervergütung Revision Sozialversicherungspflicht Fortbildung Verlustverrechnung Finanzverwaltung Jahresabschluss Jahressteuergesetz,Dienstfahrrad Leasing Lebensversicherung Behinderung Lohnzuschläge Patientenverfügung Kapitalgesellschaft Freibetrag Leistungsempfänger Entsendebescheinigung Krankenhaus Europäischer Gerichtshof Krankenversicherung Betriebsstätte Existenzminimum Familie Energieausweis Großkonzern Bonitätsprüfung Steuererleichterung Körperschaftsteuer Mindestkörperschaftsteuer