Photovoltaikanlagen: Neuregelung im Einzelnen
Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung bis 30 Kilowatt ab 2022 steuerfrei
Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung bis 30 Kilowatt ab 2022 steuerfrei
Volle Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023
Mit Zwangsgeld als Beraterin und Berater richtig umgehen
Bundesregierung ergänzt Liste der intransparenten Staaten
Neue Werbungskostenpauschale für Arbeitszimmer erspart Steuerpflichtigen Nachweis der Aufwendungen
Finanzverwaltung setzt mit neuem Aufteilungsrechner die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs um
Arbeitgeber müssen seit Januar die Steuer-Identifikationsnummern ihrer Arbeitnehmer auf Lohnsteuerbescheinigung erfassen
Beitragssatz für Insolvenzgeldversicherung sinkt in 2023
Für den Kauf einer Bestandsimmobilie wird im Regelfall ein Gesamtkaufpreis vereinbart, der sich sowohl aus dem Grundstücks- als auch dem Gebäudeanteil zusammensetzt. Werden mit dem betreffenden Objekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder wird die Immobilie betrieblich genutzt, soll der Gebäudeanteil im Regelfall abgeschrieben werden.
Die exakte Ermittlung des abschreibbaren Gebäudeteils vom Gesamtkaufpreis konnte bislang nach der Restwertmethode (Gesamtkaufpreis abzüglich Grundstückswert) erfolgen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück allerdings nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2000, IX R 86/97, BStBl II 2001, 183).
Die anzuwendenden Bewertungsverfahren für Grund und Boden und für Gebäude gleichen denen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Einzelnen handelt es sich um das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Der Wert des Grund und Bodens wird durch Multiplikation der Grundstücksgröße mit den Bodenrichtwerten ermittelt.
Zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises hat das Bundesfinanzministerium eine Arbeitshilfe zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke veröffentlicht. Die Arbeitshilfe umfasst unter anderem ein Online-Excel-Tool zur Eingabe der Eckwerte zur Kaufpreisaufteilung (https://www.bundesfinanzministerium.de/Datenportal/Daten/frei-nutzbare-produkte/Anwendungen/Kaufpreisaufteilung-Grundstuecke/Kaufpreisaufteilung-Grundstuecke-Arbeitshilfe-Berechnung.html).
Stand: 28. Dezember 2022
Vereine Grundfreibetrag Bürokratieentlastungsgesetz Lebenshaltungskosten Abgabenordnung Energie Freigrenze Steuerschuld Ausschüttung Klimapaket Maßnahmen Pflegegeld Sozialversicherungsrecht Kapitalanlagen CO2-Emissionswert Haftung Sozialversicherung Finanzverwaltung Zufluss-Abfluss-Prinzip Abgeltungsteuer Gründung Geringwertiges Wirtschaftsgut Finanzgericht Registrierkasse Säumniszuschlag Steuerabzug Steuerbegünstigung Einkommen Förderungen Sachbezug Bundessozialgericht Wohnzweck Einnahmen-Überschuss-Rechnung Mindeststeuer Werbung Investmentfonds Notruf Veräußerung Betriebs-PKW Corona Betrieb Lohnsteuerabzug Schüler Geschäftsführervertrag Steuervorauszahlung Forschungszulage Sachbezugswerte Steuerlast Progression Ertragswertverfahren