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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Januar 2023

Photovoltaikanlagen: Neuregelung im Einzelnen

Photovoltaikanlagen: Neuregelung im Einzelnen

Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung bis 30 Kilowatt ab 2022 steuerfrei

Beiträge zur Rentenversicherung

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Volle Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023

Alles rund um das Zwangsgeld

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Mit Zwangsgeld als Beraterin und Berater richtig umgehen

Steueroasen-Abwehrgesetz

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Bundesregierung ergänzt Liste der intransparenten Staaten

Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale 2023

Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale 2023

Neue Werbungskostenpauschale für Arbeitszimmer erspart Steuerpflichtigen Nachweis der Aufwendungen

Kaufpreisaufteilung bei Immobilienanlagen

Kaufpreisaufteilung bei Immobilienanlagen

Finanzverwaltung setzt mit neuem Aufteilungsrechner die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs um

Lohnsteuerbescheinigungen 2023

Lohnsteuerbescheinigungen 2023

Arbeitgeber müssen seit Januar die Steuer-Identifikationsnummern ihrer Arbeitnehmer auf Lohnsteuerbescheinigung erfassen

Insolvenzgeldumlage 2023

Insolvenzgeldumlage 2023

Beitragssatz für Insolvenzgeldversicherung sinkt in 2023


Kaufpreisaufteilung bei Immobilienanlagen

Illustration

Problemstellung

Für den Kauf einer Bestandsimmobilie wird im Regelfall ein Gesamtkaufpreis vereinbart, der sich sowohl aus dem Grundstücks- als auch dem Gebäudeanteil zusammensetzt. Werden mit dem betreffenden Objekt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder wird die Immobilie betrieblich genutzt, soll der Gebäudeanteil im Regelfall abgeschrieben werden.

BFH-Rechtsprechung

Die exakte Ermittlung des abschreibbaren Gebäudeteils vom Gesamtkaufpreis konnte bislang nach der Restwertmethode (Gesamtkaufpreis abzüglich Grundstückswert) erfolgen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück allerdings nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2000, IX R 86/97, BStBl II 2001, 183).

Bewertungsverfahren

Die anzuwendenden Bewertungsverfahren für Grund und Boden und für Gebäude gleichen denen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Einzelnen handelt es sich um das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Der Wert des Grund und Bodens wird durch Multiplikation der Grundstücksgröße mit den Bodenrichtwerten ermittelt.

Aufteilungshilfe der Finanzverwaltung

Zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises hat das Bundesfinanzministerium eine Arbeitshilfe zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke veröffentlicht. Die Arbeitshilfe umfasst unter anderem ein Online-Excel-Tool zur Eingabe der Eckwerte zur Kaufpreisaufteilung (https://www.bundesfinanzministerium.de/Datenportal/Daten/frei-nutzbare-produkte/Anwendungen/Kaufpreisaufteilung-Grundstuecke/Kaufpreisaufteilung-Grundstuecke-Arbeitshilfe-Berechnung.html).

Stand: 28. Dezember 2022

Bild: Illustration

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