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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe März 2022

Grundsteuerreform 2022

Grundsteuerreform 2022

Überblick über die Neuerungen

Grundsteuerreform 2022 (Teil II)

Grundsteuerreform 2022 (Teil II)

Erklärungs- und Anzeigepflichten

Auskunftspflichten der Banken

Auskunftspflichten der Banken

Vorlageersuchen der Finanzbehörden

Briefkastenfirmen

Briefkastenfirmen

Neue Transparenzstandards

Coronabedingte Mietkürzungen

Coronabedingte Mietkürzungen

Aktuelles BGH-Urteil

Neue Grundsteuer C

Neue Grundsteuer C

Bekämpfung von Grundstücksspekulationen

Tipps für die Feststellungserklärung

Tipps für die Feststellungserklärung

Erklärungspflichten der Grundstückseigentümer

Kurzarbeitergeld erneut verlängert

Kurzarbeitergeld erneut verlängert

Antragsfrist für erleichtertes Kurzarbeitergeld


Coronabedingte Mietkürzungen

Illustration

Störung der Geschäftsgrundlage

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Mietern von gewerblich genutzten Räumen in Fällen einer auf behördlicher Anordnung erzwungenen Geschäftsschließung wegen Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB) ein Recht auf Anpassung der Miete zusteht (Urteil vom 12.1.2022 XII ZR 8/21). Im Streitfall klagte ein Vermieter von Gewerberäumen auf Zahlung der Monatsmiete für April 2020. In diesem Monat mussten die Geschäfte nach einer Anordnung des Sächsischen Staatsministeriums geschlossen bleiben.

Kein Grundsatzurteil

Das vom Einzelhandel erhoffte Grundsatzurteil des BGH blieb allerdings aus. Der BGH hat sich gegen eine pauschale Betrachtungsweise ausgesprochen und zugleich betont, dass die konkrete Höhe der Mietminderung im Einzelfall individuell festzulegen ist. Nach Auffassung des BGH sind vielmehr sämtliche Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Insbesondere müssen auch die finanziellen Vorteile berücksichtigt werden, die der Mieter aus staatlichen Leistungen zum Ausgleich der pandemiebedingten Nachteile erlangt hat, so der BGH.

Stand: 24. Februar 2022

Bild: Watchara - stock.adobe.com

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