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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe März 2022

Grundsteuerreform 2022

Grundsteuerreform 2022

Überblick über die Neuerungen

Grundsteuerreform 2022 (Teil II)

Grundsteuerreform 2022 (Teil II)

Erklärungs- und Anzeigepflichten

Auskunftspflichten der Banken

Auskunftspflichten der Banken

Vorlageersuchen der Finanzbehörden

Briefkastenfirmen

Briefkastenfirmen

Neue Transparenzstandards

Coronabedingte Mietkürzungen

Coronabedingte Mietkürzungen

Aktuelles BGH-Urteil

Neue Grundsteuer C

Neue Grundsteuer C

Bekämpfung von Grundstücksspekulationen

Tipps für die Feststellungserklärung

Tipps für die Feststellungserklärung

Erklärungspflichten der Grundstückseigentümer

Kurzarbeitergeld erneut verlängert

Kurzarbeitergeld erneut verlängert

Antragsfrist für erleichtertes Kurzarbeitergeld


Neue Grundsteuer C

Illustration

Baulandsteuer

Mit der Grundsteuerreform wurde die sogenannte „Baulandsteuer“ wieder eingeführt (§ 25 Abs. 4 und 5 Grundsteuergesetz/GrStG). Mit dieser neuen Steuer soll den Grundstücksspekulationen entgegengewirkt werden und es sollen baureife Grundstücke für die Bebauung gewonnen werden. Das Vorhalten von Bauland unter der Erwartung von Gewinnsteigerungen soll unattraktiver und der Wohnungsbau gefördert werden. Der Gesetzgeber verabschiedete hierzu das „Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung" (vom 30.11.2019 BGBl 2019 I S. 1875).

Besonderer Hebesatz

Wesentlicher Inhalt der Grundsteuer C ist die Ermächtigung der Städte und Gemeinden, baureife Grundstücke mit einem besonderen Hebesatz besteuern zu können. Städtebauliche Gründe, die Städte/Gemeinden zur Erhebung einer Grundsteuer C berechtigen, sind u. a. der Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten, an Krankenhäusern, Schulen etc. oder der Grad der Nachverdichtung bestehender Siedlungen usw.

Höhe der Grundsteuer C

Das neue Grundsteuergesetz enthält keine expliziten Prozentsätze. Der Umfang der steuerlichen Mehrbelastung und auch die Höhe des besonderen Hebesatzes für baureife Grundstücke richtet sich nach pflichtgemäßem Ermessen der jeweiligen Kommune. Ob und in welcher Höhe baureife Grundstücke mit der besonderen Steuer belastet werden, hängt also von der jeweiligen Stadt/Gemeinde ab.

Stand: 24. Februar 2022

Bild: Bacho Foto - stock.adobe.com

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