Säumniszuschläge verfassungsgemäß
BFH hält Höhe der Säumniszuschläge trotz Niedrigzinsniveau für rechtmäßig
BFH hält Höhe der Säumniszuschläge trotz Niedrigzinsniveau für rechtmäßig
Warum hochbetagtes Alter eines Geschäftsführers und/oder die faktische Geschäftsführung durch einen Dritten (Familienangehörigen) nicht vor einer Steuerhaftung schützt
Finanzverwaltung nimmt zu dem ab 2023 geltenden Umsatzsteuer-Nullsteuersatz in einem neuen BMF-Schreiben Stellung
Welche Änderungen die neuen Lohnsteuerrichtlinien 2023 für lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer mit sich bringen
Wie Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Kosten für den Mobilfunkvertrag ihrer privaten Handys steuerfrei erstatten können
Wie Kapitalanleger mit einer Partnerbank der US-Steuerbehörde unnötige Quellensteuern auf US-Dividenden und Zinsen sparen
Welche Sonderwerbungskosten Investmentfondsanleger geltend machen können
Warum die Bundesregierung eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform verspricht
Die USA erheben auf Dividendenzahlungen von US-Aktiengesellschaften eine nationale Quellensteuer von 30 %. Auf Zinserträge von US-Anleihen werden ebenfalls 30 % nationale Quellensteuer fällig. Deutsche Kapitalanleger ohne Wohnsitz in den USA müssen diese Quellensteuern allerdings unter bestimmten Voraussetzungen nicht zahlen.
Vor mehreren Jahren hat die amerikanische Steuerbehörde „IRS“ den „Qualified Intermediary Status“ eingeführt. Qualified Intermediary heißt übersetzt „anerkannter Vermittler“. Fast alle großen deutschen Banken haben den QI-Status vereinbart. Vorteil für Kapitalanleger ist, dass dann nur noch die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA anrechenbaren Quellensteuern in Höhe von 15 % in den USA anfallen und nicht die 30 %.
Neben dem QI-Status von Banken oder Gesellschaften können u.a. auch Personengesellschaften wie z.B. geschlossene Fondsgesellschaften bei der US-Steuerbehörde als Withholding Foreign Partnership registriert werden und für Ihre Gesellschafter die Ermittlung und ggf. die Freistellung von der US-Quellensteuer vornehmen. Vorteil hierbei ist auch, dass der Qualified Intermediary bzw. die Withholding Foreign Partnership die Erklärungspflicht gegenüber der US-Steuerbehörde übernimmt und ein Investment in den USA (z.B. ein Zielfonds) davon entlastet wird und weniger Daten der hiesigen Investoren bekommen muss.
Für deutsche Kapitalanleger, die in US-Aktien über eine Depotbank mit QI-Status investiert haben, entsteht daher keine Notwendigkeit, Quellensteuern aus den USA zurückfordern zu müssen. Die nach dem DBA abziehbaren 15 % Quellensteuern werden auf die 25%ige deutsche Abgeltungsteuer angerechnet. Das erledigt die Depotbank für den Anleger.
Und Zinserträge aus US-Treasuries bzw. US-Anleihen vereinnahmen deutsche Anleger mit einem Depot bei einer deutschen Bank mit QI-Status ganz ohne Quellensteuern.
Stand: 26. April 2023
Bahntickets Arbeitgeberleistung Sachbezugswerte Vertragsarzt Negativzinsen Aufbewahrungspflichten Nutzungswert Kraftfahrzeug Urlaubshilfe Zinsen Überbrückungshilfe Pauschalbesteuerung Immaterielles Wirtschaftsgut Organspende Einnahmen Registrierkasse Facharzt Mangel EBITDA Auslandsreise Musterfeststellungsklage Tariflohn Steuern Umsatzsteuerrecht Minijob Kassensturz Beitragssätze Steuerförderung Förderungen Flüchtlingshilfe Lohnsteuerprüfung Arbeitslohn Fahrrad Sorgfaltspflicht Ausstellung Kraftfahrzeugsteuer Geringwertiges Wirtschaftsgut Gesellschafter Reinvestition Online-Portal Kapitalvermögen Haushaltseinkommen Briefkastenfirma Steuerstatistik Anzeigepflicht Besteuerung Praxis Veräußerungsgewinn Bundesfinanzministerium Kapital