Säumniszuschläge verfassungsgemäß
BFH hält Höhe der Säumniszuschläge trotz Niedrigzinsniveau für rechtmäßig
BFH hält Höhe der Säumniszuschläge trotz Niedrigzinsniveau für rechtmäßig
Warum hochbetagtes Alter eines Geschäftsführers und/oder die faktische Geschäftsführung durch einen Dritten (Familienangehörigen) nicht vor einer Steuerhaftung schützt
Finanzverwaltung nimmt zu dem ab 2023 geltenden Umsatzsteuer-Nullsteuersatz in einem neuen BMF-Schreiben Stellung
Welche Änderungen die neuen Lohnsteuerrichtlinien 2023 für lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer mit sich bringen
Wie Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Kosten für den Mobilfunkvertrag ihrer privaten Handys steuerfrei erstatten können
Wie Kapitalanleger mit einer Partnerbank der US-Steuerbehörde unnötige Quellensteuern auf US-Dividenden und Zinsen sparen
Welche Sonderwerbungskosten Investmentfondsanleger geltend machen können
Warum die Bundesregierung eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform verspricht
Eigentlich werden Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften seit Einführung der Abgeltungsteuer nicht mehr berücksichtigt. Sie gelten vielmehr mit dem Sparer-Pauschbetrag als abgegolten. Dieser beträgt seit 1.1.2023 € 1.000,00 bis € 2.000,00 bei Zusammenveranlagung.
Nicht mit den „üblichen“ Kapitalanlagen wie Aktien, Anleihen, Festgeld usw. zu vergleichen sind Kapitalanlagen in Form von geschlossenen Fondsbeteiligungen. Hier sind – was die Geltendmachung von Werbungskosten anbelangt – andere Regelungen maßgeblich.
Anleger in geschlossene Immobilienfonds können Sonderwerbungskosten steuermindernd geltend machen, da diese Fonds Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Als Sonderwerbungskosten werden solche Aufwendungen bezeichnet, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer geschlossenen Fondsbeteiligung stehen und nicht von der Fondsgesellschaft, sondern vom jeweiligen Anteilseigner, dem Fondsanleger, getragen werden. Sonderwerbungskosten sind z. B. Darlehenszinsen im Zusammenhang mit der Anteilsfinanzierung, Porto oder Telefonkosten. Die Rechtsgrundlage für den Sonderwerbungskostenabzug ergibt sich unter anderen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs/BFH vom 23.11.2004 (Az. IX R 59/01).
Stand: 26. April 2023
Vereine Rechtsmittel Grundsteuer Leasing Pension Steuerpflichtig Gewinnvortrag Soforthilfe Finanzgericht Pendlerpauschale Verwaltungsgericht Aussetzungszinsen BEPS Geldbuße Bundesrat Erbe Beratung Liebhaberei Erträge Gutschein Steuerabzug Steuernachforderung Verkauf Pauschale Steuerstraftaten Steuer-Identifikationsnummer Verlustbescheinigung Firmenauto Wohnung Winterdienst Belastung Hausbau gemeinnützige Körperschaften Dreieckssachverhalt Alterseinkünftegesetz Ferienwohnung Dienstwagenbesteuerung Regelbedarfssätze Griechenland Nebenjob Geld Hausanschlusskosten Betriebsaufspaltung Schweiz Aufbewahrungspflichten Privatvermögen Kirchensteuer SEPA Fachbehandlungen Einkommensteuererklärung