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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe November 2017

Neues EU-Mehrwertsteuersystem

Neues EU-Mehrwertsteuersystem

Grundlegende Reform geplant

Neue Investmentfondsbesteuerung 2018

Neue Investmentfondsbesteuerung 2018

Steuerpflicht von Investmentfonds und neue Vorabpauschale

Abschreibungsregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
Grenzgängerregelungen im Doppelbesteuerungsabkommen

Grenzgängerregelungen im Doppelbesteuerungsabkommen

Ausnahmeregelungen für Österreich, Frankreich, Schweiz

Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld

Rechtzeitiger Verzicht spart Steuern

Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden.

Immobilienüberlassung an nahe Angehörige

Immobilienüberlassung an nahe Angehörige

Werden Immobilien an nahe Angehörige vermietet, muss der Mietpreis mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen.

Spontane Kassen-Nachschau ab 2018

Spontane Kassen-Nachschau ab 2018

Mit Ablauf des 31.12.2017 tritt die neue Vorschrift in der Abgabenordnung zur Kassen-Nachschau (§ 146b AO) in Kraft.


Spontane Kassen-Nachschau ab 2018

Illustration

Neue Rechtsgrundlage

Mit Ablauf des 31.12.2017 tritt die neue Vorschrift in der Abgabenordnung zur Kassen-Nachschau (§ 146b AO) in Kraft. Das heißt, dass ab dem 1.1.2018 jeder Unternehmer, der eine Registrierkasse oder eine offene Ladenkasse führt, mit der Kassen-Nachschau konfrontiert werden kann.

Spontane Prüfung

Die Kassen-Nachschau erfolgt ohne vorherige Ankündigung. Eine Prüfungsanordnung wie bei einer Betriebsprüfung gibt es nicht. Die Kassenprüfer dürfen „ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten“, wie es in der Vorschrift heißt. So kann beispielsweise ein Prüfer am 2.1.2018 in den Geschäftsräumen des Unternehmers erscheinen und einen Kassensturz verlangen, um den aktuellen Kassenbestand laut Kassenführungsbuch mit dem tatsächlich vorhandenen Bargeldbestand abzugleichen.

Privatsphäre

Auch Privaträume dürfen betreten werden. § 146b AO schränkt insoweit das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ein.

Stand: 30. Oktober 2017

Bild: Sebastian Duda - Fotolia.com

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