
Grundsteuer-Reformgesetz
Bundesregierung beschließt Steuerreform
Bundesregierung beschließt Steuerreform
Änderung § 7b Einkommensteuergesetz
Nachzahlungen für geschuldete Vergütungsansprüche
Antragsfrist 30.9. beachten
Protokollierungspflicht für alle Beschlüsse
Wann ein Steuerbescheid als zugestellt gilt
Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte
Höchststeuersatz
Der Spitzensteuersatz wird in der Progressionsspanne ab € 55.961,00 bis € 265.326,00 erhoben und beträgt in Deutschland 42 % (§ 32a Einkommensteuergesetz/EStG). Die Bundesregierung gab als Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/8291) bekannt, dass im vergangenen Jahr 2018 4,1 Mio. Steuerpflichtige zumindest mit Teilen ihres zu versteuernden Einkommens dem Spitzensteuersatz unterworfen wurden (BT-Drucks. 19/8837). Das Einkommensteueraufkommen aller Steuerpflichtigen, die mit Teilen ihres zu versteuernden Einkommens mindestens dem Spitzensteuersatz unterworfen wurden, beträgt im Jahr 2018 rund € 149,3 Mrd.
Zusätzlich zum Spitzensteuersatz wird seit 2007 eine „Reichensteuer“ erhoben. Diese beträgt 3 % und wird erhoben von einem zu versteuernden Einkommen von € 265.327,00 (Ledige) bzw. € 530.654,00 (zusammen veranlagte Ehegatten). Der Steuersatz für zu versteuernde Einkommen über diesen Grenzen beträgt 45 %.
Stand: 27. August 2019
Betriebsausgabe Tätigkeitsstätte Prämie Ferienwohnung Mietpreisbremse Arbeitnehmer Anlagevermögen Entgelt Kraftfahrzeugsteuer Steuernachforderung Steuernachzahlung Lobbyregister Umsatz Alterseinkunft elektronische Lohnsteuerbescheinigung Zumutbarkeitsgrenze Werbezahlungen Voranmeldung Ausschüttung Finanzverwaltung Depot Grundstückswert Haftung Wegzugsbesteuerung Konto Patientenunterlagen Verkehrswert Finanzstrafgesetz Kassennachschau Besteuerungsverfahren EU-Staaten DiFin Bagatellgrenze Betriebsstätte Einkommensteuer Partnerschaft Hinzuverdienst Umsatzsteuerrückvergütung Pflege Schüler Amtshilfe Reparaturaufwendung Liquidität Krankenhaus Veräußerungsgewinn Freiberufler Datenschutz Pfändungsschutz Steuersatz Forderungsverkauf