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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe September 2021

Steuerfreie Veräußerung des häuslichen Arbeitszimmers

Steuerfreie Veräußerung des häuslichen Arbeitszimmers

BFH entscheidet gegen die Finanzverwaltung

Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienverluste

Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienverluste

Vorlagebeschluss des BFH an das BVerfG

Option zur Körperschaftsteuer

Option zur Körperschaftsteuer

Versteuerung der stillen Reserven beim Sonderbetriebsvermögen vermeiden

Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

104 Staaten melden Kontodaten zum 30.9.2021

Vorsteuer-Rückvergütung

Vorsteuer-Rückvergütung

Frist bis 30.9.2021

Mobiltelefon-Verkauf an den Arbeitgeber

Mobiltelefon-Verkauf an den Arbeitgeber

Kein Gestaltungsmissbrauch

Sozialversicherungspflicht bei einer Drei-Personen-GmbH

Sozialversicherungspflicht bei einer Drei-Personen-GmbH

Bundessozialgericht (BSG): Streitfall Sozialversicherungspflicht

Mangelhaftes Fahrtenbuch: Einzelfahrtbewertung trotzdem möglich

Mangelhaftes Fahrtenbuch: Einzelfahrtbewertung trotzdem möglich

Fahrtenbücher müssen zeitnah und in gebundener Form geführt werden.


Vorsteuer-Rückvergütung

Illustration

Frist bis 30.9.2021

Zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer können sich die für betriebliche Aufwendungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlten Umsatzsteuerbeträge von dem betreffenden EU-Mitgliedstaat rückerstatten lassen. Vergütungsanträge hierfür müssen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bis zum 30.9.2021 gestellt werden. Für die Einhaltung dieser Frist genügt der rechtzeitige Eingang des Vergütungsantrages beim BZSt.

Antragsvoraussetzungen

Die Erstattungsanträge können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Dem Antrag sind im Regelfall Belege (Rechnungen mit entsprechendem Umsatzsteuerausweis) beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens € 1.000,00 bzw. bei Benzinrechnungen mindestens € 250,00 beträgt. Die beantragte Vergütung muss mindestens € 400,00 betragen.

Stand: 30. August 2021

Bild: ©Zerbor/stock.adobe.com

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