Steuertarif 2025
Grundfreibetrag bei Einkommensteuer steigt 2025 um € 300,00
Grundfreibetrag bei Einkommensteuer steigt 2025 um € 300,00
Geplante Neuregelung im Steuerfortentwicklungsgesetz
Was tun, wenn Steuerbelege verloren gegangen oder unlesbar geworden sind
BFH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung in einem neueren Beschluss
Was tun, wenn der Schuldner nicht mehr zahlt
Antragsfrist für Vorsteuererstattungsanträge für das Kalenderjahr 2023 endet am 30.9.2024
Umsetzung von Vorgaben aus der Rechtsprechung des BFH und EuGH im Erbschaftsteuerrecht
Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
Betriebsprüfer fordern für größere Betriebsausgaben im Regelfall Belege an. Für die Geltendmachung eines Betriebsausgabenabzugs und die Vorsteuer ist stets die Unternehmerin/Steuerpflichtige bzw. der Unternehmer/Steuerpflichtige in der Beweislast. Doch was ist, wenn die Belege nicht mehr auffindbar sind, unleserlich geworden oder beispielsweise in Folge einer Kellerüberschwemmung unbrauchbar geworden sind?
Um die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes zu vermeiden, empfiehlt es sich zunächst, das Fehlen von angeforderten Belegen mit der Bitte um Fristverlängerung anzuzeigen. Handelt es sich um höhere Rechnungen, sollte bei den Rechnungsausstellerinnen und -ausstellern um Übersendung von Rechnungskopien gebeten werden. Duplikate retten – am besten zusammen mit Überweisungsbelegen – den Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug im Regelfall.
Sofern keine Zweitschriften angefordert werden können, hilft ein Eigenbeleg. Auf dem Eigenbeleg sollte entweder notiert sein, dass die Originalrechnung verloren gegangen ist, oder es sollte die unlesbare Rechnung angeheftet werden. Der Eigenbeleg muss Informationen darüber enthalten, aus welchen Gründen in welcher Höhe an wen Zahlungen erfolgt sind (z. B. Kauf von Büroausstattung für…, am…, Kosten netto zzgl. Umsatzsteuer, Kaufdatum, Verkäuferin oder Verkäufer bzw. Bezugsadresse). Sofern möglich, hilft auch die Benennung von Zeuginnen und Zeugen weiter (zum Zeugenbeweis vgl. BFH-Urteil vom 23.10.2014, V R 23/13 BStBl 2015 II S. 313). Bei verlorenen Belegen sollte auch dokumentiert werden, warum Duplikate nicht mehr erhältlich sind.
Stand: 27. August 2024
Förderung Mindestlohn Rundfunkbeitrag Außenprüfung Pauschalbesteuerung Umweltprämie Bundesrechnungshof Bahntickets Arzt Humanmedizin Pfändungsschutz Bundesverfassungsgericht Lohnzuschläge Vertragsarztzulassung Körperschaftsteuersystem Ferialjob Spekulationsfrist Einkommensteuer Verlustbescheinigung Steuerbescheid Stiftung Umsatzsteuersenkung Geldwäschegesetz Hund Doppelte Haushaltsführung Grundstück Anzeigepflicht Schwarzarbeit Winterdienst Investmentfonds Soforthilfe Behinderung Angestellter Kaufvertrag Gewinnzuschätzungen Pauschale Landessozialgericht Antrag Urlaubsanspruch Lohnpfändung Auslandsentsendungen Praxis Konjunktur Lieferschwelle Zinssatz Mietwohnung Wertpapier Rentenversicherung Wohnungseigentumsgesetz geringfügige Beschäftigung