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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe April 2023

Optimale Steuerklassenwahl 2023

Optimale Steuerklassenwahl 2023

Finanzverwaltung veröffentlicht aktualisierte Entgelttabelle für die Steuerklassenwahl 2023

Steuermehrbelastung 2022

Steuermehrbelastung 2022

Welche Steuermehrbelastungen Steuerzahler durch die kalte Progression im Jahr 2022 zu tragen hatten

Baupreisindizes 2023

Baupreisindizes 2023

Finanzverwaltung veröffentlicht Indexwerte für 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Was Ebay und Co seit Jahresbeginn an die Finanzbehörden melden müssen

Steuerfreie Veräußerung privater Immobilien

Steuerfreie Veräußerung privater Immobilien

Wann vermietete Immobilien steuerfrei veräußert werden können

Multinationale Konzerne müssen Steuerzahlungen offenlegen

Multinationale Konzerne müssen Steuerzahlungen offenlegen

Neues Gesetz fordert die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch Großkonzerne mit Sitz in der EU

Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Bahnbrechendes BAG-Urteil dürfte Auswirkungen auf künftige Lohnverhandlungen haben

Nießbrauchsberechnung

Nießbrauchsberechnung

Muss die Berechnung des Nießbrauch-Kapitalwerts geschlechterneutral erfolgen?


Multinationale Konzerne müssen Steuerzahlungen offenlegen

Illustration

EU-Richtlinie

Das EU-Parlament hat im November 2021 eine entsprechende Richtlinie verabschiedet ((EU) 2021/2101), die multinationale Unternehmen und Konzerne verpflichten soll, bestimmte Ertragsteuerinformationen betreffend ihre Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen zu veröffentlichen. Dadurch soll eine öffentliche Debatte darüber ermöglicht werden, ob die betreffenden Unternehmen genügend Steuern auch dort zahlen, wo sie hauptsächlich tätig sind bzw. ihre Gewinne erwirtschaften.

Neues Gesetz

Die Richtlinie ist bis zum 22.6.2023 in deutsches Recht umzusetzen. Letzteres soll durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen“ erfolgen. Aktuell liegt der Gesetzentwurf vor (BT-Drucks. 20/5653).

Betroffene Unternehmen

Die neue Regelung richtet sich dabei ausschließlich an Großunternehmen. Ertragsteuerinformationsberichte müssen danach solche Unternehmen erstellen, bei denen in den Jahresabschlüssen der Gesellschaft die ausgewiesenen Umsatzerlösen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren jeweils die Schwelle von € 750 Mio. überschritten haben.

Stand: 30. März 2023

Bild: Racle Fotodesign - stock.adobe.com

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