Vorsicht Nießbrauchfalle
Bundesfinanzhof/BFH entscheidet über aktuellen Nießbrauchfall
Bundesfinanzhof/BFH entscheidet über aktuellen Nießbrauchfall
Ergänzungen zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz
BFH-Urteil zur Bestimmung des maßgeblichen Begünstigungszeitraumes
BFH-Urteil zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden bei erloschener Vollmacht
Verlängerung der Zustellungsfiktion
Wegzugsbesteuerung entfällt bei tatsächlicher Rückkehr
Bundesfinanzministerium veröffentlicht umfangreiche Datensammlung
Zweitwohnungssteuer unterfällt der Abzugsbeschränkung für doppelte Haushaltsführung
Ein Steuerpflichtiger mietete eine Zweitwohnung in München. Die Zweitwohnungssteuer wollte er zusätzlich zu den der Abzugsbeschränkung unterliegenden Mehraufwendungen geltend machen. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes/EStG unterliegen Aufwendungen für die Nutzung der Zweitwohnung (Miete, Mietnebenkosten usw.) einer Abzugsbeschränkung von € 1.000,00 im Monat.
Der Bundesfinanzhof/BFH hat entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer generell zu den Aufwendungen für die Nutzung zählen und daher unter die Abzugsbeschränkung fallen (Urteil vom 13.12.2023, VI R 30/21, veröffentlicht am 4.4.2024).
Stand: 28. Juli 2024
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