Weihnachtsfeier: Tatsächliche Teilnehmerzahl maßgeblich
BFH-Urteil zur Berechnung der 110-Euro-Freigrenze
BFH-Urteil zur Berechnung der 110-Euro-Freigrenze
Bauantrag noch bis 31.12.2021 stellen
Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen
Rechtsgrundlage, Durchführungswege, Besteuerung
OECD Steuerreform nimmt Gestalt an
Die regelmäßige Verjährungsfrist, unter die im Regelfall alle Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen fallen, beträgt drei Jahre (§ 195 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).
Der Cashflow ist eine in der betrieblichen Finanzplanung wichtige Kennziffer über den Mittelzufluss aus dem Umsatzprozess.
Versteuerung von Geschäftsführertantiemen nach der BFH-Rechtsprechung
Der Cashflow ist eine in der betrieblichen Finanzplanung wichtige Kennziffer über den Mittelzufluss aus dem Umsatzprozess. Der Cashflow errechnet sich im Grunde aus der Differenz aus baren Erträgen und baren Aufwendungen. Banker und andere Geldgeber verwenden den Cashflow zur Analyse der Liquiditätslage und der finanziellen Entwicklung in einem Unternehmen. Für Unternehmen mit Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr ergeben sich zum Jahresende folgende Möglichkeiten, den Cashflow ihres Unternehmens zu erhöhen bzw. zumindest nicht zu schmälern.
Ein Kauf von Anlagegütern kurz vor Geschäftsjahresende sollte, sofern möglich, nicht mehr erfolgen, zumal eine gewinnmindernde Abschreibung im Regelfall nur noch zu einem Zwölftel vorgenommen werden kann. Sollte ein Kauf unbedingt notwendig sein, sollte dieser zu Gunsten des Cashflows auszahlungsunwirksam erfolgen, z. B. durch Kauf auf Darlehen oder Leasing.
Positiv für den Cashflow wirkt sich aus, wenn vor (Geschäfts-) Jahresende offene Forderungen eingetrieben werden können und die Zahlungen noch bis 31.12. auf dem Geschäftskonto verbucht werden können.
Analog steigert die Verschiebung auszahlungswirksamer Zahlungen in das neue (Geschäfts-) Jahr den Cashflow. Ggf. lohnt es sich hier sogar auf ein Skonto zu verzichten und Mahnungen zu riskieren
Stand: 06. Dezember 2021
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