Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Dezember 2021

Weihnachtsfeier: Tatsächliche Teilnehmerzahl maßgeblich

Weihnachtsfeier: Tatsächliche Teilnehmerzahl maßgeblich

BFH-Urteil zur Berechnung der 110-Euro-Freigrenze

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Bauantrag noch bis 31.12.2021 stellen

Unterlagen, die am 31.12.2021 vernichtet werden können

Unterlagen, die am 31.12.2021 vernichtet werden können

Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen

Betriebliche Altersversorgung (BAV)

Betriebliche Altersversorgung (BAV)

Rechtsgrundlage, Durchführungswege, Besteuerung

Globale Mindeststeuer kommt

Globale Mindeststeuer kommt

OECD Steuerreform nimmt Gestalt an

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

Die regelmäßige Verjährungsfrist, unter die im Regelfall alle Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen fallen, beträgt drei Jahre (§ 195 Bürgerliches Gesetzbuch -  BGB).

Bilanz 2021: Cashflow für 2021 noch verbessern

Bilanz 2021: Cashflow für 2021 noch verbessern

Der Cashflow ist eine in der betrieblichen Finanzplanung wichtige Kennziffer über den Mittelzufluss aus dem Umsatzprozess.

Versteuerung von Geschäftsführer-Tantiemen

Versteuerung von Geschäftsführer-Tantiemen

Versteuerung von Geschäftsführertantiemen nach der BFH-Rechtsprechung


Bilanz 2021: Cashflow für 2021 noch verbessern

Illustration

Cashflow

Der Cashflow ist eine in der betrieblichen Finanzplanung wichtige Kennziffer über den Mittelzufluss aus dem Umsatzprozess. Der Cashflow errechnet sich im Grunde aus der Differenz aus baren Erträgen und baren Aufwendungen. Banker und andere Geldgeber verwenden den Cashflow zur Analyse der Liquiditätslage und der finanziellen Entwicklung in einem Unternehmen. Für Unternehmen mit Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr ergeben sich zum Jahresende folgende Möglichkeiten, den Cashflow ihres Unternehmens zu erhöhen bzw. zumindest nicht zu schmälern.

Kauf von Anlagevermögen unbar

Ein Kauf von Anlagegütern kurz vor Geschäftsjahresende sollte, sofern möglich, nicht mehr erfolgen, zumal eine gewinnmindernde Abschreibung im Regelfall nur noch zu einem Zwölftel vorgenommen werden kann. Sollte ein Kauf unbedingt notwendig sein, sollte dieser zu Gunsten des Cashflows auszahlungsunwirksam erfolgen, z. B. durch Kauf auf Darlehen oder Leasing.

Forderungen eintreiben

Positiv für den Cashflow wirkt sich aus, wenn vor (Geschäfts-) Jahresende offene Forderungen eingetrieben werden können und die Zahlungen noch bis 31.12. auf dem Geschäftskonto verbucht werden können.

Verbindlichkeiten in 2022 begleichen

Analog steigert die Verschiebung auszahlungswirksamer Zahlungen in das neue (Geschäfts-) Jahr den Cashflow. Ggf. lohnt es sich hier sogar auf ein Skonto zu verzichten und Mahnungen zu riskieren

Stand: 06. Dezember 2021

Bild: Jacob Lund - stock.adobe.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953