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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2020

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Ziel dieses Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Erstes Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

Erstes Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat am 5.6.2020 das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ verabschiedet.

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Umsatzsteuersenkung
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage

Urlaub in der Kurzarbeit

Urlaub in der Kurzarbeit

Wissenswertes für Arbeitgeber

Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)

Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Coronakrise: Finanzverwaltung hilft mit Verlustrücktrag

Coronakrise: Finanzverwaltung hilft mit Verlustrücktrag

Pauschal ermittelte Verlustrückträge

Höheres Kurzarbeitergeld

Höheres Kurzarbeitergeld

Anhebung der Sozialleistungen in der Corona Krise

Konjunkturpaket 2020: Mit Steuersenkungen gegen die Rezession
Grenzpendler Österreich

Grenzpendler Österreich

Verständigungsvereinbarung mit Österreich

Neue Umzugspauschalen 2020

Neue Umzugspauschalen 2020

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Steuerliche Behandlung von Corona-Sicherheitsinvestitionskosten

Steuerliche Behandlung von Corona-Sicherheitsinvestitionskosten

Zusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung neuer Hygiene- und Schutzvorschriften

Lohnfortzahlung für Eltern

Lohnfortzahlung für Eltern

Lohnersatz bei Kita-Schließung


Konjunkturpaket 2020: Mit Steuersenkungen gegen die Rezession

Illustration

Koalitionsausschuss

Der Koalitionsausschuss hat sich am 3.6.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket geeinigt. Es sind u. a. folgende Steuersenkungsmaßnahmen enthalten:

Mehrwertsteuersenkung

Der Regelsteuersatz wurde vom 1.7.2020 an bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % herabgesenkt. Der ermäßigte Steuersatz verringert sich über denselben Zeitraum von 7 % auf 5 %. Maßgeblich für die Anwendung der niedrigeren Steuersätze dürfte der Zeitpunkt der Leistungserbringung sein. Gemäß dem § 27 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz–UStG beziehen sich Änderungen dieses Gesetzes auf Umsätze ab Inkrafttreten der Änderungsvorschrift, soweit nichts anderes bestimmt ist. Danach ist nicht entscheidend die Vereinbarung und Vereinnahmung des Entgelts. Ebenso wenig relevant ist der Tag der Rechnungsstellung oder der Tag der Zahlung der Rechnung. Dies gilt auch für Teilleistungen. Verbindliche Regelungen hinsichtlich der Umsetzung sind aus dem Gesetzentwurf zu erwarten.

Einfuhrumsatzsteuer

Darüber hinaus wird die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer um zehn Tage auf den 26. des Zweitfolgemonats verschoben. Damit soll die Liquidität der Unternehmen gestärkt werden.

Degressive AfA

Zum Investitionsanreiz führt die Koalition die „degressive“ Abschreibung wieder ein. Nach dem Beschluss soll eine degressive AfA bis zum 2,5-fachen des linearen Abschreibungssatzes, maximal 25 % der Anschaffungskosten bzw. des Restwertes, pro Jahr möglich sein.

Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags

Nach aktuellem Recht können Verluste bis zu einem Betrag von € 1 Mio. bzw. bei Zusammenveranlagung von € 2 Mio. in den vorangegangenen Veranlagungszeitraum zurückgetragen werden. Mit dem Konjunkturpaket wird der Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal € 5 Mio. bzw. € 10 Mio. (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Nach dem Beschluss soll ein Mechanismus eingeführt werden, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann. Im Gespräch ist eine Corona-Rücklage, die bis Ende des Jahres 2022 wieder aufgelöst werden soll. Für Details ist der Gesetzentwurf abzuwarten.

Modernisierung der Körperschaftsteuer

Außerdem wurde beschlossen, das Körperschaftsteuerrecht zu modernisieren. Geplant ist nach dem Beschluss ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften. Außerdem soll der Ermäßigungsfaktor für die Einkommensteuer (Gewerbesteueranrechnung) auf das 4-fache (bisher 3,8-fache, § 35 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz EStG) des Gewerbesteuer-Messbetrages angehoben werden.

Stand: 29. Juni 2020

Bild: Stockfotos-MG - stock.adobe.com

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