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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Juli 2020

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Ziel dieses Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Erstes Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

Erstes Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat am 5.6.2020 das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ verabschiedet.

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Umsatzsteuersenkung
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage

Urlaub in der Kurzarbeit

Urlaub in der Kurzarbeit

Wissenswertes für Arbeitgeber

Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)

Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Coronakrise: Finanzverwaltung hilft mit Verlustrücktrag

Coronakrise: Finanzverwaltung hilft mit Verlustrücktrag

Pauschal ermittelte Verlustrückträge

Höheres Kurzarbeitergeld

Höheres Kurzarbeitergeld

Anhebung der Sozialleistungen in der Corona Krise

Konjunkturpaket 2020: Mit Steuersenkungen gegen die Rezession
Grenzpendler Österreich

Grenzpendler Österreich

Verständigungsvereinbarung mit Österreich

Neue Umzugspauschalen 2020

Neue Umzugspauschalen 2020

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Steuerliche Behandlung von Corona-Sicherheitsinvestitionskosten

Steuerliche Behandlung von Corona-Sicherheitsinvestitionskosten

Zusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung neuer Hygiene- und Schutzvorschriften

Lohnfortzahlung für Eltern

Lohnfortzahlung für Eltern

Lohnersatz bei Kita-Schließung


Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Umsatzsteuersenkung

Illustration

Die Regierungskoalition hat sich Anfang Juni im Rahmen eines großen Konjunkturpaketes für die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % geeinigt. Die ermäßigten Steuersätze gelten vom 1.7.2020 bis 31.12.2020. Das Bundesfinanzministerium hat diesbezüglich am 30.6.2020 ein BMF-Schreiben veröffentlicht und nähere Details zur Steuersenkung Bekannt gegeben. Unter anderem gilt Folgendes:

Allgemeine Anwendungsregelung

Die ermäßigten Steuersätze sind nur für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift ausgeführt werden. Bei Teilleistungen im Rahmen einer Gesamtleistung kommt es jeweils auf die Ausführung der einzelnen Teilleistung an. Unerheblich ist der Zeitpunkt der Erbringung der Gesamtleistung (BMF-Schreiben Rdn. 2, § 27 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz/UStG).

Langfristige Verträge (Altverträge)

Bei langfristigen Verträgen können Teilrechnungen für Teilleistungen, die zwischen dem 1.7.2020 und 31.12.2020 erbracht werden, mit den ermäßigten Steuersätzen ausgestellt werden. Dies gilt auch, wenn die Verträge über diese Leistungen vor dem 1.7.2020 abgeschlossen wurden (BMF-Schreiben Rdn. 13).

Kleinbetragsrechnungen

Aus Kleinbetragsrechnungen bis € 250,00 kann für Leistungen während des maßgeblichen Zeitraums die Umsatzsteuer mit den leicht gerundeten Prozentsätzen von 13,79 % für den Regelsteuersatz bzw. 4,76 % für den ermäßigten Steuersatz von den ausgewiesenen Rechnungsbeträgen herausgerechnet werden (BMF-Schreiben Rdn. 16).

Stand: 01. Juli 2020

Bild: nmann77 - stock.adobe.com

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