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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Mai 2019

Privatnutzung des Firmen-Pkw

Privatnutzung des Firmen-Pkw

Listenpreis zählt auch bei Preisnachlass

Elektrofahrräder für Arbeitnehmer

Elektrofahrräder für Arbeitnehmer

Auffassung der obersten Finanzbehörden

Betriebswirtschaft: Das Unternehmensrating verbessern

Betriebswirtschaft: Das Unternehmensrating verbessern

Wichtige Bilanzkennzahlen für die Bonitätsprüfung eines Unternehmens

A1-Bescheinigungen bei Arbeitnehmerentsendung
Neues aus Arbeits- und Sozialrecht

Neues aus Arbeits- und Sozialrecht

Zum 1.4.2019 sind wichtige Neuerungen aus dem Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten

Steuern sparen bei Ehegattenschenkung

Steuern sparen bei Ehegattenschenkung

Spenden als auch Mitgliedsbeiträge zur Förderung von steuerbegünstigten Zwecken können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Länderbericht Deutschland 2019

Länderbericht Deutschland 2019

Die EU-Kommission hat im Februar 2019 ihren Länderbericht für Deutschland veröffentlicht.


Neues aus Arbeits- und Sozialrecht

Illustration

Arzttermine

Zum 1.4.2019 sind wichtige Neuerungen aus dem Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. Künftig sollen gesetzlich Versicherte schneller zu einem Arzttermin kommen. So wurde ein Terminservice eingerichtet, der bundesweit über die Notdienstnummer 116117 rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche erreichbar ist. Weiterhin müssen Ärztinnen und Ärzte statt bisher 20 Stunden künftig mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechstundenzeit anbieten. Ländliche und strukturschwache Regionen sollen zudem besser versorgt werden. Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz ist am 1.4.2019 in Kraft getreten.

Energieausweise

Energieausweise, die seit 2009 für Häuser mit Baujahr ab 1966 und später ausgestellt worden sind, verlieren nach und nach ihre Gültigkeit. Immobilienbesitzer, die in naher Zukunft ein Haus verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, sollten sich einen neuen Energieausweis in Form eines „Bedarfsausweises“ ausstellen lassen. Dieser bleibt für zehn Jahre gültig.

Mindestlohn

Der Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen ist seit dem 1.4.2019 bundesweit auf € 15,72 bzw. € 15,79 brutto je Zeitstunde angestiegen. Bis zum Jahr 2022 steigt das Mindestentgelt dann schrittweise auf € 17,18 bzw. € 17,70 brutto je Zeitstunde.

Stand: 29. April 2019

Bild: ferkelraggae - stock.adobe.com

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