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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Mai 2019

Privatnutzung des Firmen-Pkw

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Listenpreis zählt auch bei Preisnachlass

Elektrofahrräder für Arbeitnehmer

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Auffassung der obersten Finanzbehörden

Betriebswirtschaft: Das Unternehmensrating verbessern

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Wichtige Bilanzkennzahlen für die Bonitätsprüfung eines Unternehmens

A1-Bescheinigungen bei Arbeitnehmerentsendung
Neues aus Arbeits- und Sozialrecht

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Zum 1.4.2019 sind wichtige Neuerungen aus dem Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten

Steuern sparen bei Ehegattenschenkung

Steuern sparen bei Ehegattenschenkung

Spenden als auch Mitgliedsbeiträge zur Förderung von steuerbegünstigten Zwecken können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Länderbericht Deutschland 2019

Länderbericht Deutschland 2019

Die EU-Kommission hat im Februar 2019 ihren Länderbericht für Deutschland veröffentlicht.


Steuern sparen bei Ehegattenschenkung

Illustration

Spenden

Spenden als auch Mitgliedsbeiträge zur Förderung von steuerbegünstigten Zwecken können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 10b Abs. 1 Einkommensteuergesetz / EStG). Es gelten folgende Höchstgrenzen: Für natürliche Personen gilt eine Höchstgrenze von bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Bei Körperschaften ist der Spendenabzug auf 4 Promille der Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter beschränkt.

Ehegattenschenkung

Für den Spendenabzug ist nicht Voraussetzung, dass die Spendenmittel aus dem eigenen Vermögen stammen. Ein Ehegatte kann eine Spende auch dann in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen, wenn er den Spendenbetrag vorher vom anderen Ehegatten geschenkt erhalten hat. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Urteil vom 15.1.2019, X R 6/17). Im Streitfall hatte der Ehemann seiner Frau einen Geldbetrag von € 400.000,00 geschenkt. Kurz danach ist er verstorben. Die Ehefrau hatte Teilbeträge von insgesamt € 130.000,00 an zwei gemeinnützige Vereine gespendet. Das Finanzamt versagte den Spendenabzug, da die Ehefrau nicht freiwillig gehandelt hätte.

Wirtschaftliche Belastung

Der BFH hat insoweit eingeräumt, dass ein Beschenkter, der einen Geldbetrag mit der Auflage erhält, ihn einer steuerbegünstigten Körperschaft zuzuwenden, dem Grunde nach nicht wirtschaftlich belastet und daher nicht spendenabzugsberechtigt ist. Bei zusammenveranlagten Ehegatten sei es aber so, dass die wirtschaftliche Belastung des Schenkers dem mit ihm zusammenveranlagten zuwendenden Ehegatten zuzurechnen sei, so der BFH.

Stand: 29. April 2019

Bild: jackfrog - Fotolia.com

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