Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Oktober 2018

Nutzungsentnahme beim Betriebs-Kfz

Nutzungsentnahme beim Betriebs-Kfz

Aktuelles BFH-Urteil

Lieferungen des Arbeitgebers

Lieferungen des Arbeitgebers

Vorsicht Steuerfalle

Steuerpflicht sonstiger Entgelte und Vorteile

Steuerpflicht sonstiger Entgelte und Vorteile

Besondere Kapitaleinkünfte

Grenzgänger und Wegzug

Grenzgänger und Wegzug

Besteuerung von Abfindungen

Kürzung der Photovoltaik-Fördersätze

Kürzung der Photovoltaik-Fördersätze

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen auf ihren Rechnungen bestimmte Pflichtangaben machen.

Schenkungsteuerfreie Zuwendung

Schenkungsteuerfreie Zuwendung

Mit der Frage, ob eine Einladung zu einer Weltreise zu einer Bereicherung/Vermögensmehrung mit der Folge einer steuerpflichtigen Schenkung führt, musste sich das Hamburger Finanzgericht (FG) beschäftigen.

Fahrzeugpool

Fahrzeugpool

Der pauschale Nutzungswert für Privatfahrten ist mit 1 % der Listenpreise aller Kraftfahrzeuge zu ermitteln.


Fahrzeugpool

Illustration

Pauschale Nutzungswertermittlung

Stehen den Mitarbeitern mehrere Kraftfahrzeuge zur Verfügung (sogenannter Fahrzeugpool), gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung Folgendes (BMF-Schreiben vom 4.4.2018, Az. IV C 5 - S 2334/18/10001, BStBl 2018 I S. 592): Der pauschale Nutzungswert für Privatfahrten ist mit 1 % der Listenpreise aller Kraftfahrzeuge zu ermitteln. Das Ergebnis ist durch die Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen. Beim pauschalen Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind die Listenpreise aller Kraftfahrzeuge zu ermitteln und die Summe muss mit 0,03 % multipliziert und durch die Zahl der Nutzungsberechtigten geteilt werden. Dieser Wert wird dann beim einzelnen Arbeitnehmer mit der Zahl seiner Entfernungskilometer multipliziert.

Einzelnachweis

Sollte diese Rechnung zu nachteiligen Ergebnissen führen, kann der einzelne Arbeitnehmer im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung zur Einzelbewertung seiner tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte übergehen. Das setzt voraus, dass der Arbeitnehmer darlegt, welches Fahrzeug er an welchen Tagen genutzt hat.

Stand: 25. September 2018

Bild: edan - stock.adobe.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953