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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Oktober 2020

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen: Phase 2 für die Fördermonate September bis Dezember 2020
Corona-Beihilfen: Noch bis Jahresende steuerfrei!

Corona-Beihilfen: Noch bis Jahresende steuerfrei!

Sonderzahlungen an Arbeitnehmer in der Corona-Krise

Ausstellung von Rechnungen

Ausstellung von Rechnungen

Detaillierte Leistungsbeschreibung erforderlich

Investitionsbeschleunigungsgesetz

Investitionsbeschleunigungsgesetz

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Neue SARS-CoV-2 Regeln für den Arbeitsplatz

Neue SARS-CoV-2 Regeln für den Arbeitsplatz

Bundesarbeitsminister gibt neue Arbeitsschutzregeln heraus

Steuerpaket der EU-Kommission

Steuerpaket der EU-Kommission

Faire und einfache Besteuerung für mehr Wachstum in Europa

Steuerberater-Vergütungsverordnung
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren: Noch für 2020 Freibeträge beantragen

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren: Noch für 2020 Freibeträge beantragen

Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 39a EStG) kann jeder unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Freibeträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren eintragen lassen.

Aufwendungen für Erststudium

Aufwendungen für Erststudium

Aufwendungen für ein Erststudium können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.


Investitionsbeschleunigungsgesetz

Illustration

Beschluss des Koalitionsausschusses

Der Koalitionsausschuss hat am 8.3.2020 Maßnahmen zur Beschleunigung von Raumordnungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren im Verkehrsbereich beschlossenen, welche im sogenannten „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Verfahrensverkürzungen vor:

Raumordnungsverfahren, Schienenelektrifizierung

Ein Raumordnungsverfahren (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) soll nur noch durchgeführt werden, wenn dies als zielführend angesehen wird oder die Raumordnungsbehörde raumbedeutsame Konflikte erwartet. Die Elektrifizierung von Schienenstrecken und kleinere Baumaßnahmen werden von einem Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren freigestellt.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, wird vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert. Dadurch verkürzt sich der verwaltungsgerichtliche Instanzenzug.

Stand: 28. September 2020

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

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