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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Oktober 2020

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen: Phase 2 für die Fördermonate September bis Dezember 2020
Corona-Beihilfen: Noch bis Jahresende steuerfrei!

Corona-Beihilfen: Noch bis Jahresende steuerfrei!

Sonderzahlungen an Arbeitnehmer in der Corona-Krise

Ausstellung von Rechnungen

Ausstellung von Rechnungen

Detaillierte Leistungsbeschreibung erforderlich

Investitionsbeschleunigungsgesetz

Investitionsbeschleunigungsgesetz

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Neue SARS-CoV-2 Regeln für den Arbeitsplatz

Neue SARS-CoV-2 Regeln für den Arbeitsplatz

Bundesarbeitsminister gibt neue Arbeitsschutzregeln heraus

Steuerpaket der EU-Kommission

Steuerpaket der EU-Kommission

Faire und einfache Besteuerung für mehr Wachstum in Europa

Steuerberater-Vergütungsverordnung
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren: Noch für 2020 Freibeträge beantragen

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren: Noch für 2020 Freibeträge beantragen

Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 39a EStG) kann jeder unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Freibeträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren eintragen lassen.

Aufwendungen für Erststudium

Aufwendungen für Erststudium

Aufwendungen für ein Erststudium können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.


Steuerpaket der EU-Kommission

Illustration

Steuer-Aktionsplan

Im Juli 2020 hat die Europäische Kommission ein neues Steuerpaket verabschiedet, mit dem eine wirtschaftliche Erholung und ein langfristiges Wachstum für Europa sichergestellt werden sollen. Die EU-Kommission setzt hierbei mit einem 25 Punkte umfassenden Steuer-Aktionsplan wieder einmal auf mehr Steuergerechtigkeit durch die Bekämpfung von Steuermissbrauch, die Eindämmung des unlauteren Steuerwettbewerbs und die Erhöhung der Steuertransparenz (Pressemitteilung IP/20/1334 vom 15.7.2020)

Verwaltungszusammenarbeit

Einen zentralen Punkt des Steuerpakets bildet der Vorschlag, dass die Mitgliedstaaten Informationen über erzielte Einnahmen von Online-Verkäufern, die ihre Tätigkeiten über Internet-Plattformen ausüben, austauschen. Dadurch soll das Steueraufkommen gesichert und Steuermissbrauch bekämpft werden.

Reform des Verhaltenskodex

Die EU-Kommission regt außerdem eine Aktualisierung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete an. Auf dieser „schwarzen“ Liste werden Drittländer angeführt, die die international vereinbarten Standards zur Missbrauchsbekämpfung nicht einhalten.

Agenda 2030

Angestrebt wird auch eine engere steuerliche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern zur Sicherung des Steueraufkommens. Letzteres steht im Einklang mit der geplanten Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Stand: 28. September 2020

Bild: Aintschie - stock.adobe.com

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