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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Oktober 2021

Steuerzinssatz von 0,5 % pro Monat verfassungswidrig

Steuerzinssatz von 0,5 % pro Monat verfassungswidrig

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021

Homeoffice-Pauschale

Homeoffice-Pauschale

Finanzverwaltung klärt Zweifelsfragen

Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht

Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht

BMF-Schreiben zur neuen Berechnungsmethode

Wegzug und Abschnittsbesteuerung

Wegzug und Abschnittsbesteuerung

Besteuerungsrechte Deutschlands im Wegzugsjahr

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit

Bei der Berechnung lässt die Finanzverwaltung stets nur die kürzeste Strecke zu.

Steuererklärungsfrist für 2020

Steuererklärungsfrist für 2020

Allgemeine Abgabefrist endet am 31.10.2021

Versteuerung der Gewinne bei GmbH-Verkauf

Versteuerung der Gewinne bei GmbH-Verkauf

Rein rechtlich gehen „alte“ Gewinne auf die Käufer über

Corona-Hilfen richtig bilanzieren

Corona-Hilfen richtig bilanzieren

Unterstützungsmaßnahmen sind erst bilanziell zu erfassen, wenn sie ausreichend konkretisiert sind


Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit

Illustration

Pauschalmethode

Wird kein Fahrtenbuch geführt, ist die Ermittlung des zu versteuernden Sachbezugs für die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) kalendermonatlich mit 0,03 % des Listenpreises zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Arbeitsstätte) zurückgelegten Kilometer vorzunehmen.

Kürzeste Strecke zählt

Für die Berechnung der Vorteilspauschale lässt die Finanzverwaltung stets nur die kürzeste Strecke zu. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer täglich eine längere, weil schnellere, Strecke zurücklegt. Gemäß Ziffer 2.3 des BMF-Schreibens vom 4.4.2018 (IV C 5 - S 2334/18/10001 BStBl 2018 I S. 592) ist der pauschale Nutzungswert auch dann nicht zu erhöhen, wenn der Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug an einem Arbeitstag mehrmals zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzt.

Stand: 29. September 2021

Bild: Syda Productions - stock.adobe.com

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