Wechseln zur Webseite für mobile Endgeräte

Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Oktober 2021

Steuerzinssatz von 0,5 % pro Monat verfassungswidrig

Steuerzinssatz von 0,5 % pro Monat verfassungswidrig

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021

Homeoffice-Pauschale

Homeoffice-Pauschale

Finanzverwaltung klärt Zweifelsfragen

Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht

Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht

BMF-Schreiben zur neuen Berechnungsmethode

Wegzug und Abschnittsbesteuerung

Wegzug und Abschnittsbesteuerung

Besteuerungsrechte Deutschlands im Wegzugsjahr

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit

Bei der Berechnung lässt die Finanzverwaltung stets nur die kürzeste Strecke zu.

Steuererklärungsfrist für 2020

Steuererklärungsfrist für 2020

Allgemeine Abgabefrist endet am 31.10.2021

Versteuerung der Gewinne bei GmbH-Verkauf

Versteuerung der Gewinne bei GmbH-Verkauf

Rein rechtlich gehen „alte“ Gewinne auf die Käufer über

Corona-Hilfen richtig bilanzieren

Corona-Hilfen richtig bilanzieren

Unterstützungsmaßnahmen sind erst bilanziell zu erfassen, wenn sie ausreichend konkretisiert sind


Versteuerung der Gewinne bei GmbH-Verkauf

Illustration

Gewinnausschüttungen nach Verkauf

Veräußern Gesellschafter ihre GmbH, gehen die bisher angefallenen und nicht bereits vor der Veräußerung ausgeschütteten Gewinne auf den Käufer über. Wollen die Altgesellschafter, dass die angefallenen Gewinne noch an sie ausgeschüttet werden, ergibt sich regelmäßig das Problem, dass ein wirksamer Gewinnverteilungsbeschluss erst dann gefasst werden kann, wenn der Jahresabschluss aufgestellt ist. Zu diesem Zeitpunkt ist die GmbH aber oftmals bereits verkauft. Es stellt sich dann die Frage, ob die Käufer oder die Verkäufer den Gewinn versteuern müssen. Grundsätzlich versteuert derjenige den Ausschüttungsgewinn, der im Zeitpunkt der Ausschüttung Gesellschafter ist. Wann die Gewinne erwirtschaftet wurden, ist unerheblich.

Einstimmiger Gewinnverteilungsbeschluss

Rein rechtlich gehen „alte“ Gewinne auf die Käufer über. Eine Ausschüttung der Gewinne auf die Altgesellschafter lässt sich im Regelfall nur mit einem von allen beteiligten Gesellschaftern einstimmig gefassten vorweggenommenen Gewinnverteilungsbeschluss erreichen. In diesem Fall ist der vorbehaltene Gewinnausschüttungsanspruch bei den Veräußerern zu aktivieren und diese müssen den Gewinn auch versteuern (BFH vom 2.10.2018 IV R 24/15).

Vorherige Ausschüttungen

Wollen die Veräußerer die angefallenen Altgewinne vereinnahmen bzw. will der Käufer diese nicht versteuern, empfiehlt sich eine Ausschüttung aller Gewinne vor dem Übergang der GmbH auf die Käufer.

Stand: 29. September 2021

Bild: LioTou - Fotolia.com

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
ALWERT BAUER LAHME & PARTNER mbB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Hauptstrasse 6-8 75031 Eppingen Deutschland +49 (0)7262 9132-0 +49 (0)7262 9132-55 www.alwert-partner.de 49.129877 8.898953