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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe September 2023

Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz

Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz

Neues Wachstumschancengesetz soll Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern

Steuerliche Förderung von Klimaschutz-Investitionen

Steuerliche Förderung von Klimaschutz-Investitionen

Mit Investitionsprämien für Unternehmer gegen den Klimawandel

Wann Steuerzahler in die eigene Tasche wirtschaften

Wann Steuerzahler in die eigene Tasche wirtschaften

Abgabenbelastungen der Steuerzahler so hoch wie nie

BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer

BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer

Finanzverwaltung ergänzt Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Bundesfinanzhof stärkt Rechte der Mieter

Bundesfinanzhof stärkt Rechte der Mieter

Bundesfinanzhof bestätigt Recht auf Steuerermäßigungen auch für Mieter

Kontodaten-Übermittlung 2023

Kontodaten-Übermittlung 2023

2023 melden 108 Staaten Kapitalerträge von Kontoinhabern mit Wohnsitz im Ausland

Steuerpflicht privater Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen

Steuerpflicht privater Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen

Finanzämter werten erste Sammelauskunftsersuchen aus

Erbschaftsteuerstatistik

Erbschaftsteuerstatistik

Im Jahr 2022 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von mehr als € 100 Milliarden veranlagt


Steuerpflicht privater Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen

Illustration

Steuerpflichtige Transaktion

Der Bundesfinanzhof/BFH zählt Kryptos als virtuelle Währungen zu den anderen Wirtschaftsgütern. Damit sind Kryptowährungen ein Gegenstand, deren Erwerb und Veräußerung zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft führt, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr Zeitspanne liegt (Urteil vom 14.2.2023 (Az. IX R 3/22).

Erste Sammelauskunftsersuchen

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat bereits erste Sammelauskunftsersuchen an Betreiber von Krypto-Börsen gesendet und Informationen über Kryptotransaktionen eingeholt. Spekulanten mit Kryptowährungen kaufen und verkaufen nicht anonym. Die sogenannten Private Keys, welche erforderlich sind, um Transaktionen zu initiieren, verraten jede dahinter stehende natürliche Person einer Transaktion. Mit Hilfe der Public Keys lässt sich auch die Transaktionshistorie und die Anzahl der gehaltenen Krypto-Token einsehen (vergleichbar wie ein Kontoauszug). Die personelle Zuordnung von Public Keys lässt sich über die Private Keys nachweisen.

Selbstanzeige

Die Finanzverwaltung NRW wertet derzeit die Datensätze aus. Auch andere Bundesländer haben inzwischen Einsicht in die Datensätze. Wurden in den vergangenen Jahren Gewinne aus Krypto-Transaktionen erzielt und nicht versteuert, sollte eine Selbstanzeige ins Auge gefasst werden.

Stand: 29. August 2023

Bild: U. J. Alexander - stock.adobe.com

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