Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz
Neues Wachstumschancengesetz soll Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern
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Mit Investitionsprämien für Unternehmer gegen den Klimawandel
Abgabenbelastungen der Steuerzahler so hoch wie nie
Finanzverwaltung ergänzt Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
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2023 melden 108 Staaten Kapitalerträge von Kontoinhabern mit Wohnsitz im Ausland
Finanzämter werten erste Sammelauskunftsersuchen aus
Im Jahr 2022 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von mehr als € 100 Milliarden veranlagt
Der Bund der Steuerzahler ermittelt alljährlich den sogenannten Steuerzahler-Gedenktag. Der Gedenktag zeigt auf, ab wann Bürgerinnen und Bürger wieder für ihr eigenes Portemonnaie arbeiten. Für 2023 fällt der Gedenktag auf den 12. Juli. Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes gehen von einem verdienten Euro 52,7 Cent an Steuern (21 Cent) und Sozialabgaben (31,7 Cent) an Staat und Sozialversicherungsträger. Den Steuerbürgern bleiben im Ergebnis von einem Euro nur noch 47,3 Cent.
Im Vergleich zum Vorjahr 2022 liegt der Gedenktag einen Tag früher und damit die Belastungsquote um 0,3 Prozentpunkte niedriger. Dies ist unter anderem auf die reduzierte Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme sowie auf die rückläufigen Immobiliensätze mit in Folge sinkender Grunderwerbsteuern sowie auf die Abschaffung der EEG-Umlage zurückzuführen.
Die Belastungsquote 2023 liegt dennoch höher. Denn die hohen Inflationsraten führen zu steigenden Verbraucherpreisen und damit zu einer höheren Mehrwertsteuer. Der Steuerzahlerbund kritisiert vor allem auch den ungenügenden Abbau der kalten Progression.
Für allein lebende Arbeitnehmer schätzt der Steuerzahlerbund die Belastungsquote auf 53,7 Prozent. Ihr Steuerzahlergedenktag fällt erst auf Samstag, den 15. Juli. Aber egal ob Single oder Mehrpersonenhaushalt: Allen Erwerbstätigen bleibt weniger als die Hälfte ihres Einkommens zur freien Verfügung.
Stand: 29. August 2023
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