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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe Mai 2022

Steuerentlastungsgesetz 2022

Steuerentlastungsgesetz 2022

Maßnahmen gegen Preissteigerungen

Energiepreispauschale und Senkung der Energiesteuer

Energiepreispauschale und Senkung der Energiesteuer

Entlastung aufgrund hoher Energiekosten

Senkung der Steuerzinsen

Senkung der Steuerzinsen

BVerfG hält 6 % für zu hoch

Steuerliche Sondermaßnahmen für Ukraine-Hilfen

Steuerliche Sondermaßnahmen für Ukraine-Hilfen

Sonderregelungen beim Sonderausgabenabzug für Spenden

Privatnutzung von Fahrzeugen

Privatnutzung von Fahrzeugen

Umsatzsteuer auf privaten Nutzungsanteil

Mindestbesteuerung ab 2023

Mindestbesteuerung ab 2023

Mindeststeuer für Steueroasen-Betriebe

Hinweisgeberportal

Hinweisgeberportal

Finanzverwaltung Baden-Württemberg zieht erste Bilanz

Restaurantschecks

Restaurantschecks

Erhöhung der Sachbezugswerte


Mindestbesteuerung ab 2023

Illustration

Hochsteuerländern sind international tätige Konzerne, die durch Gewinnverlagerungen in Steueroasen-Staaten keine oder eine nur geringe Körperschaftsteuer zahlen, schon seit langem ein Dorn im Auge. Die Organisation für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung skizzierte bereits 2019 ein Modell für eine Mindeststeuer. Dieses von der OwECD entwickelte Modell wurde beim Treffen der G-20-Staats- und Regierungschefs Ende Oktober 2021 in Rom gebilligt. Der in der sogenannten „Säule 2“ vorgeschlagene Mindeststeuersatz von 15 Prozent soll nun ab 2023 umgesetzt werden.

Umsatzschwelle

Details hierzu wurden vor Kurzem veröffentlicht. Die Mindestbesteuerung soll grundsätzlich für alle multinationalen Konzerne mit einem Jahresumsatz von mindestens € 750 Mio. gelten. Staaten könnten aber auch individuell entscheiden, die Mindestbesteuerung unterhalb des Schwellenwertes von € 750 Mio. anzuwenden. Darüber hinaus gebe es eine Ausnahme für Einkünfte aus der internationalen Seeschifffahrt.

Musterregelungen

Für die Umsetzung beider Säulen der OECD-Steuerreformpläne werden derzeit Musterregelungen erarbeitet. Es liegt im Interesse aller Staaten, das Inkrafttreten ab 1.1.2023 sicherzustellen.

Stand: 28. April 2022

Bild: Pixels Hunter- stock.adobe.com

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