Viertes Corona Steuerhilfegesetz
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Hilfen für das erste Quartal 2022
Während Verluste aus Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen usw. mit Gewinnen aus Kapitaleinkünften aller Art verrechenbar sind, dürfen Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
Abweichende Ländermodelle
BMF-Schreiben vom 30.6.2021
Lohneinkünfte ausländischer Betriebsstätten
Neue Pauschsätze ab 1.4.2022
Der Gesetzgeber hat in 2021 die EU-Digitalisierungsrichtlinie in nationales Recht implementiert. Darin enthalten ist u. a. die Möglichkeit der GmbH-Online-Gründung.
Umsetzung der zweiten Stufe zum 1.7.2021
Mit dem neuen Gesetz wurde zwar keine GmbH-Gründung per Mausklick möglich. Es kann jedoch die Option genutzt werden, den Beurkundungstermin per Videokonferenz wahrzunehmen. Hierzu genügen jedoch herkömmliche System wie Skype, Microsoft Teams usw. nicht. Das System muss geeignet sein, die körperliche Präsenz der am Beurkundungsprozess teilnehmenden Personen vor dem Notar vollständig zu ersetzen. Die Bundesnotarkammer stellt hierzu ein geeignetes Konferenzsystem zur Verfügung.
Stand: 30. März 2022
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