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Steuernews für Mandanten

Artikel der Ausgabe April 2022

Viertes Corona Steuerhilfegesetz

Viertes Corona Steuerhilfegesetz

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Überbrückungshilfe IV

Überbrückungshilfe IV

Hilfen für das erste Quartal 2022

Aktienverluste

Aktienverluste

Während Verluste aus Investmentfonds, Zertifikaten, Anleihen usw. mit Gewinnen aus Kapitaleinkünften aller Art verrechenbar sind, dürfen Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

Grundsteuer: Länderspezifische Bewertungsmodelle
Wann das Finanzamt Bewirtungsrechnungen anerkennt
Ausländische Betriebsstätte kein Arbeitgeber

Ausländische Betriebsstätte kein Arbeitgeber

Lohneinkünfte ausländischer Betriebsstätten

Umzugskosten

Umzugskosten

Neue Pauschsätze ab 1.4.2022

GmbH Gründung auch online

GmbH Gründung auch online

Der Gesetzgeber hat in 2021 die EU-Digitalisierungsrichtlinie in nationales Recht implementiert. Darin enthalten ist u. a. die Möglichkeit der GmbH-Online-Gründung.

Mehrwertsteuer-Digitalpaket

Mehrwertsteuer-Digitalpaket

Umsetzung der zweiten Stufe zum 1.7.2021


Mehrwertsteuer-Digitalpaket

Illustration

Versandhandel wird Fernverkauf

Zum 1.7.2021 trat die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes in Kraft. Die wesentlichen Änderungen aus dem Digitalpaket sind u. a. der Ersatz der bisherigen „Versandhandelslieferungen“ durch einen „innergemeinschaftlichen Fernverkauf“. Als innergemeinschaftlicher Fernverkauf wird die Lieferung eines Gegenstands an (private) Abnehmer in anderen EU-Ländern bezeichnet. Der für die Besteuerung maßgebliche Ort der Lieferung bleibt unverändert.

Lieferschwelle

Mit Inkrafttreten der zweiten Reformstufe entfällt die Lieferschwelle im bisherigen Sinne. Es gilt lediglich die für alle EU-Mitgliedstaaten maßgebliche Bagatellgrenze in Höhe von € 10.000,00. Die Bagatellgrenze gilt nicht pro EU-Land, sondern für alle Fernverkäufe sowie für alle auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer (vgl. im Einzelnen § 3a Abs. 5 Umsatzsteuergesetz/UStG).

Erleichterung bei der Steuerregistrierung

Unternehmer, die innergemeinschaftliche Fernverkäufe durchführen, müssen sich im jeweiligen Bestimmungsland des Leistungsempfängers nicht mehr registrieren. Sie können ihren Steuerpflichten auch über ein nationales elektronisches Portal nachkommen.      

Stand: 30. März 2022

Bild: Coloures-Pic - stock.adobe.com

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